Wie ist die Abschreibung von Markenrechten vorzunehmen?
Für die bei Markenrechten vorzunehmenden Abschreibungen ist ein Abschreibungsplan zu erstellen und die Abschreibungsmethode festzulegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) vertritt die Rechtsansicht, dass Markenrechte keinem Werteverzehr unterliegen und damit nicht planmäßig abgeschrieben werden können (BFH DB 1996, 2265).
Was sind die Markenrechte des Umlaufvermögens?
Von dem Bilanzierungsverbot werden jedoch nicht die Markenrechte des Umlaufvermögens erfasst (§ 248 II HGB). In der Praxis werden selbsterstellte Markenrechte in der Regel dem Anlagevermögen zuzuordnen sein. Auch ein Konsumgüterhersteller entwickelt neue Marken, die in sein Markenportfolio einfließen, um den eigenen Unternehmenswert zu steigern.
Ist das Handelsrecht eine Aktivierung von Markenrechten?
Das Handelsrecht lässt jedoch nicht uneingeschränkt die Aktivierung von Markenrechten zu. Die Ansatzvorschrift des HGB (§ 248 II HGB) setzt für eine Aktivierung von Markenrechten voraus, dass das Markenrecht erworben wurde und dass dieser Erwerbsvorgang auch entgeltlich war.
Welche Markenrechte müssen in dieser Bilanz abgebildet werden?
Folglich müssen auch Markenrechte in dieser Bilanz abgebildet werden, sofern es sich um aktivierungsfähige Vermögenswerte handelt.
Wann muss ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen?
Damit ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt, muss eine markenmäßige Benutzung des konkreten Zeichens vorliegen. Die Marke muss also zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden, damit der Tatbestand der Markenrechtsverletzung greift.
Was sind die gesetzlichen Vorgaben zum Markenrecht?
Im Markengesetz sind die gesetzlichen Vorgaben zum Markenrecht verzeichnet. Verbraucher verbinden mit Markennamen bestimmte Erwartungen und Erfahrungen, die sie zum Beispiel in Bezug auf Qualität, Preis-Leistungs-Verhältnis oder Nachhaltigkeit auf einzelne Produkte übertragen.