Wann hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Das Wichtigste in Kürze: Werden Sie arbeitslos, erhalten aber weder ALG I noch ALG II, sind Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug. Dies tritt ein, wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug von ALG I nicht erreichen, aber auch keinen Anspruch auf ALG II haben, weil zum Beispiel Ihr Partner zu gut verdient.
Was bringt es sich arbeitslos zu melden?
Wer einen Job verliert, muss sich arbeitssuchend melden. Dies ist wichtig, um einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dabei gibt es einen Unterschied, ob Sie arbeitssuchend oder arbeitslos sind – denn beides erfordert eine Meldung beim Arbeitsamt.
Wann muss ich mich arbeitslos melden wenn ich gekündigt habe?
Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Wenn dieser Zeitraum bei Ihrer Eigenkündigung nicht zutrifft, dann melden Sie sich innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, arbeitssuchend.
Kann ich kündigen und trotzdem Arbeitslosengeld bekommen?
Bei der Eigenkündigung kann kurzfristig der Anspruch auf ALG 1 verfallen. Doch laut Gesetz ist eine Sperrzeit oft unzulässig. Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers ist der Fall klar: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder ALG 1 beginnt mit dem Tag der Arbeitslosigkeit.
Wie lange gesperrt Wenn man selbst kündigt?
Typische Sperrzeiten und deren Gründe
Grund der Sperrzeit | Dauer | Fälle (2018) |
---|---|---|
Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, selbstverschuldete Kündigung | 12 Wochen1 | 221.000 |
Arbeitsablehnung, Ablehnung oder Abbruch Eingliederungsmaßnahme | 1. Verstoß: 3 Wochen, 2. Verstoß: 6 Wochen, dann 12 | 38.000 |
unzureichende Eigenbemühung | 2 Wochen | 4.000 |
Wie lange Arbeitslosengeld mit 60 bei eigener Kündigung?
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs Bei einer Kündigung nach dem 58. Lebensjahr haben Sie Anspruch auf die maximale Auszahlungsdauer von zwei Jahren. Hierfür müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens vier Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.