Wann wird eine Waffe geführt?
Zunächst zur Einleitung die gesetzlichen Grundlagen: Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt – so definiert das Waffengesetz selbst in Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 4 den Begriff des Führens.
Wie wird Munition transportiert?
Munition darf grundsätzlich mit der Schusswaffe zusammen – auch in einem Waffenkoffer – transportiert werden. Diabolos für Luftdruckwaffen gelten in Deutschland nicht als Munition. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich Waffen und Munition nicht transportieren.
Wie viel Schwarzpulver darf man transportieren?
Mengen mit einer Nettomasse bis max. 3,0 kg Treibladungspulver und/oder Schwarzpulver für den eigenen Bedarf sind von der GGVSE ausgenommen. Die Güter müssen einzelhandelsgerecht abgepackt sein. Eine einfache Verpackung ohne UN-Prüfzeichen ist ausreichend.
Wie dürfen Schusswaffen transportiert werden?
Schusswaffen dürfen nur Personen transportieren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Waffengesetz kennt aber noch zwei Ausnahmen, in denen Waffen transportiert werden dürfen, ohne dass der Transportierende im Besitz einer WBK für diese Waffen ist, nämlich
Wie darf eine Schusswaffe befördert werden?
So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss getrennt von der Munition in abschließbaren Behältnissen, wie einem Waffenkoffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein. Hierzu reicht ein Vorhängeschloss in der Regel aus.
Ist die Waffe nicht zugriffsbereit und schussbereit?
Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nicht schussbereit“ in einem verschlossenen Behältnis, so gibt es hinsichtlich des Transports von Munition in kleineren Mengen, wie sie normalerweise Verwendung findet, keine besonderen Vorschriften.
Ist das Führen von Schusswaffen generell verboten?
Das Führen jeglicher Waffen (nicht nur Schusswaffen), ist bei öffentlichen Veranstaltungen generell verboten (§ 42 WaffG) und erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Erlaubnisfreies Führen von Schußwaffen zu bestimmten Gelegenheiten