Werden Erben immer ermittelt?

Werden Erben immer ermittelt?

Auch existieren keine Fristen, an die das Nachlassgericht oder der Nachlassverwalter gebunden wäre. Aus diesem Grund kann es sein, dass nach Erben über viele Jahre hinweg ermittelt wird. Nur wenn alle Mittel ausgeschöpft wurden, darf die Ermittlung eingestellt werden.

Wie erfährt man ob man was geerbt hat?

Nach § 62 Personenstandsgesetz können nämlich enge Familienmitglieder Einsicht und Auskunft bei dem zuständigen amtlichen Sterberegister erhalten. Das zuständige Sterberegister wird von demjenigen Standesamt geführt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Betroffene verstorben ist.

Wie bestimmt sich der Erbteil nach dem Gesetz?

Ist kein Testament vorhanden, bestimmt sich der Erbfall nach dem Gesetz. Gesetzliche Erben sind in erster Linie die Kinder und Enkel sowie die Eltern und Geschwister. Ist nur ein gesetzlicher Erbe da, so erbt er als Alleinerbe. Sind mehrere Erben vorhanden (z. B. die Kinder und der Ehepartner), so bestimmt sich der Erbanteil ebenfalls nach Gesetz.

Was sind gesetzliche Erben?

Gesetzliche Erben sind in erster Linie die Kinder und Enkel sowie die Eltern und Geschwister. Ist nur ein gesetzlicher Erbe da, so erbt er als Alleinerbe. Sind mehrere Erben vorhanden (z. B. die Kinder und der Ehepartner), so bestimmt sich der Erbanteil ebenfalls nach Gesetz. Die Erbteilquoten müssen ermittelt werden.

Wie geregelt wird die Erbfolge im BGB?

In den §§ 1924 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist detailliert geregelt, wer Erbe wird, wenn der Erblasser keinen letzten Willen hinterlassen hat. In erster Linie kommen bei der so genannten gesetzlichen Erbfolge die Verwandten und der Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner als Erben in Betracht.

Was ist bei der gesetzlichen Erbfolge zu berücksichtigen?

Neben dem Erbrecht der Verwandten ist bei der Klärung der gesetzlichen Erbfolge immer auch das Erbrecht des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners zu berücksichtigen. In welchem Umfang der Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge an der Erbschaft zu beteiligen ist, klärt § 1931 BGB.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben