Was heißt öffentlicher Parkplatz?
Öffentliche Parkplätze sind kostenpflichtige Parkplätze, die von den Gemeinden angeboten werden, in denen Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit parken können.
Wer darf auf meinem Stellplatz parken?
Verfügt der Wohnungsmieter laut Mietvertrag über eine Abstellmöglichkeit für sein Auto, so darf der Vermieter ihm diese nicht einfach entziehen. Auf dem Parkplatz dürfen vorübergehend auch Besucher des Mieters ihre Fahrzeuge parken. Außerdem darf der Pkw-Stellplatz nur von fahrbereiten Fahrzeugen besetzt werden.
Wie darf ich meinen Stellplatz nutzen?
Die räumlich nicht abgetrennte, sondern lediglich markierte Fläche darf nicht zum Abstellen anderer Gegenstände wie Fahrräder oder Getränkekisten genutzt werden. Auch wenn ein Mieter einen Kfz-Stellplatz dauerhaft als Abstellmöglichkeit für ein nicht fahrtüchtiges Auto nutzt, liegt ein vertragswidriger Gebrauch vor.
Was ist die Bemaßung eines Parkplatzes?
Definition und Bemaßung eines Parkplatzes Ein Parkplatz ist nach der üblichen Auslegung eine Anlage für den ruhenden Verkehr, die aus einer Ansammlung von Stellplätzen besteht. Die Abmessungen können unterschiedlich sein: Für einen Stellplatz wird eine Breite von 2,30 bis 3,50 (für Behinderten-Parkplätze) veranschlagt.
Was ist ein Parkplatz in der Straßenplanung?
In der Straßenplanung ist ein Parkplatz eine ebenerdige, nicht überdachte, öffentlich zugängliche und von der Straße abgesetzte Fläche, die vor allem dem Abstellen von Fahrzeugen dient. Ein Parkplatz besteht aus den einzelnen Parkständen, den Zufahrtswegen und möglichen zusätzlichen Einrichtungen, z. B. Parkscheinautomaten.
Was ist ein Parkplatz im Straßenverkehrsrecht?
Im Straßenverkehrsrecht ist ein Parkplatz eine Fläche im öffentlichen Raum, auf dem das Parken z. B. durch eine Beschilderung oder Markierung erlaubt ist. In der Straßenplanung ist ein Parkplatz eine ebenerdige, nicht überdachte, öffentlich zugängliche und von der Straße abgesetzte Fläche, die vor allem dem Abstellen von Fahrzeugen dient.
Wie breit ist der Parkplatz?
In Ausnahmefällen (siehe Punkt 1) kann er mindestens 2,60 bzw. 2,70 m breit sein. Für die Länge des Parkplatzes planen Sie beim genannten Ausnahmefall 4,00 m ein, in der Regel 4,30 m, sofern das Fahrzeug 0,70 m über die Stellfläche hinausragen kann, z. B. über einen niedrigen Bordstein oder ein Blumenbeet.