FAQ

Welche Fragen sind im Vorstellungsgesprach erlaubt?

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Zulässig sind stets solche Fragen, die für die zu besetzende Stelle relevant sind: Dies gilt insbesondere für Fragen nach dem beruflichen Werdegang, nach Zeugnis- und Prüfungsnoten. Die Frage nach Sprachkenntnissen ist ebenfalls erlaubt, soweit diese Qualifikation ein Kriterium für die zu besetzende Stelle ist.

Welche Fragen dürfen im Vorstellungsgespräch gestellt werden?

Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch. Grundsätzlich dürfen überhaupt nur Fragen gestellt werden, die in Bezug zu der angestrebten Tätigkeit stehen und die Eignung des Bewerbers beleuchten. Gemeint sind damit beispielsweise Fragen nach der Ausbildung, den bisher ausgeübten Funktionen und nach speziellen, fachspezifischen Kenntnissen.

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig?

Hingegen sind diese Fragen im Vorstellungsgespräch unzulässig. nach der Bereitschaft, Wehr- oder Zivildienst abzuleisten. nach Religionszugehörigkeit. (Tendenzbetriebe wie beispielsweise Kirche, Bekenntnisschulen, Caritas dürfen diese Frage stellen! Hier führt eine falsche Angabe zur Anfechtungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber.)

Ist die Frage für das Arbeitsverhältnis relevant?

Nur wenn die Frage für das Arbeitsverhältnis relevant ist, darf sie gestellt werden. Ein Beispiel wäre eine ansteckende Krankheit bei medizinischem oder Pflegepersonal. Die Frage nach früheren – auskurierten – Krankheiten ist allgemein unzulässig. Fragen nach dem Partner oder dessen Tätigkeit sind unzulässig.

Warum sind unzulässige Fragen zulässig?

Unzulässig sind in der Regel alle Fragen, die den Privatbereich oder gar die Intimsphäre eines Bewerbers berühren, also z.B. Fragen nach Im Einzelfall können solch eigentlich unerlaubte Fragen dennoch zulässig sein: wenn der Arbeitgeber ein “berechtigtes Interesse” an der Beantwortung der Frage hat.

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