Was passiert bei Widerspruch?
Wenn Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, endet das laufende Mahnverfahren. Stattdessen wird ein reguläres Gerichtsverfahren – offiziell streitiges Verfahren genannt – eingeleitet. Die Zuständigkeit geht dann vom Mahngericht an das im Mahnbescheid genannte zuständige Gericht über.
Wer entscheidet über den Widerspruch?
Zuständigkeit fürs Widerspruchsverfahren Zuständig für das Widerspruchsverfahren ist die Widerspruchsbehörde. Diese entscheidet jedoch erst im zweiten Schritt über den Widerspruch. Zunächst überprüft nämlich die Ausstellungsbehörde des Verwaltungsaktes ihre Entscheidung noch einmal gründlich.
Wie lange kann ein Widerspruch bearbeitet werden?
Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Darf die Bearbeitung in Ausnahmefällen länger dauern? Ja, wenn triftige Gründe vorliegen, darf die Frist überschritten werden.
Wann ist ein Widerspruchsverfahren beendet?
Das Widerspruchsverfahren lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen: Das sog. Abhilfeverfahren durch die Ausgangsbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat bzw. den begehrten Verwaltungsakt abgelehnt hat und die Entscheidung der Widerspruchsbehörde. Damit ist das Widerspruchsverfahren beendet.
Bis wann kann man Widerspruch einlegen?
In der Regel müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Die genaue Frist finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt bei Ihrem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unvollständig beziehungsweise unrichtig, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.
Was sind die wichtigsten Fakten bei einem Widerspruch?
Die wichtigsten Fakten Mit einem Widerspruch kann man sich gegen einen Bescheid wehren. Der Widerspruch kann persönlich bei der Behörde erklärt oder schriftlich erklärt werden. Der Widerspruch muss eine Begründung enthalten. Je mehr Beweise mitgesendet werden, desto höher sind die Erfolgschancen des Widerspruchs.
Was ist das Ziel eines Widerspruchs?
Das Ziel eines Widerspruchs ist es, Probleme gütlich zu lösen und ein gerichtliches Klageverfahren zu vermeiden. In den meisten Fällen hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Sache, der man widerspricht, wird nicht rechtskräftig, bis über den Widerspruch entschieden wurde.
Was ist die grundlegende Vorgehensweise bei Widerspruch und Widerspruch?
Die grundlegende Vorgehensweise ist gleich, unabhängig davon, ob es sich um einen Widerspruch oder einen Einspruch handelt. In beiden Fällen hast Du die Wahl, ob Du den Einspruch oder Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift erklären möchtest. Zur Niederschrift heißt, dass Du die zuständige Stelle persönlich aufsuchst.
Was ist die Widerspruchsbehörde?
Die Widerspruchsbehörde ist in aller Regel die Aufsichtsbehörde der Ausstellungsbehörde, also die nächsthöhere Behörde. Sie ist dann dazu verpflichtet, den angegriffenen Verwaltungsakt auf seine Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern oder ganz aufzuheben.