Welche Belange betreffen den eigenen Todesfall?
Belange, bei denen man für den eigenen Todesfall vorsorgen kann, betreffen aber vorrangig die eigene Familie, die Hinterbliebenen. Hierbei geht es um emotionale und wirtschaftliche Aspekte. Wer nach dem Tod ein Erbe hinterlässt, wird im Fachjargon als Erblasser bezeichnet.
Ist der Tod in einem Krankenhaus oder Hospiz erforderlich?
Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz oder einer Pflegeeinrichtung ein, brauchen Sie nichts zu veranlassen; hier erfolgt das Erforderliche von Amts wegen. Für Behördengänge und den Bestatter sind diverse Dokumente bereitzuhalten (zu den Dokumenten für den Bestatter und Standesamt, s. jeweils dort).
Was sind die Anzeichen für den nahenden Tod?
Anzeichen für den nahenden Tod („Terminalphase“) Die letzte Phase des Sterbens wird auch als Finalphase oder Terminalphase bezeichnet. Wenn der Tod unmittelbar bevorsteht, stellen sich oft folgende Symptome ein: Der Atem wird immer flacher und kann zuweilen aussetzen.
Was sind Hinterbliebene nach dem Tod eines Angehörigen?
Hinterbliebene haben nach dem Tod eines Angehörigen vor allem Formalitäten im Zusammenhang mit Behörden zu regeln. Hier kann eine vorher zusammengestellte Checkliste sehr hilfreich sein. Belange, bei denen man für den eigenen Todesfall vorsorgen kann, betreffen aber vorrangig die eigene Familie, die Hinterbliebenen.
Wie geht das Vermögen der verstorbenen Person über?
Das Vermögen der verstorbenen Person, die vom Gesetz als Erblasser bezeichnet wird, geht als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die gesetzlichen oder letztwillig bestimmten Erben über. Wenn der Erblasser keine Erbfolge bestimmt hat, tritt die „gesetzliche Erbfolge“ ein.
Was gehört zum Personalausweis des verstorbenen?
Zu den Dokumenten gehört der Personalausweis des Verstorbenen. Ebenfalls muss das Familienstammbuch vorgelegt werden. Bei Ledigen wird zusätzlich die Geburtsurkunde benötigt. Sollte der Verstorbene verheiratet gewesen sein, so wird die Heiratsurkunde benötigt.