Wie lange muss eine Personalakte aufbewahrt werden?
Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können. Dies sind in der Regel drei Jahre (§ 195 BGB).
Welche Daten dürfen nicht in einer Personalakte gespeichert werden?
Dagegen haben ärztliche Unterlagen, wie die Untersuchung durch den Betriebsarzt, nichts in der Personalakte zu suchen. Gleiches gilt für Angaben über die Religionszugehörigkeit, die politische Ausrichtung des Arbeitnehmers oder Ähnliches. Unrichtige Angaben, unbegründete Abmahnungen und Co. sind ebenfalls tabu.
Welche Daten dürfen in der Personalakte erhoben werden?
Der Arbeitgeber darf dafür personenbezogene Daten verarbeiten, die seine Arbeitnehmer betreffen. Das sind Informationen wie: Bewerbungsunterlagen inkl. Zeugnisse, Abschlüsse, Arbeitszeugnisse etc.
Wie können ausscheidende Mitarbeiter personenbezogene Daten mitnehmen?
So können ausscheidende Mitarbeiter (z.B. durch Kündigung durch eine Partei) in ihrer Arbeitszeit erworbene Kenntnisse über das Unternehmen, den Markt und natürlich Kundendaten mitnehmen. Dies kann rechtlich zulässig sein, nicht alle Daten eines Unternehmens sind geschützt.
Was gewährt das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten?
Dieses Recht gewährt jedoch nicht nur Auskunft über personenbezogene Daten, die der Verantwortliche gespeichert hat, sondern in Absatz 3 S. 1 auch das Recht eine kostenfreie (Erst-)Kopie der personenbezogenen Daten zu erhalten.
Was steht dem Arbeitnehmer bei der Personalakte zu?
Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer nur das Einsichtsrecht aus § 83 Abs. 1 BetrVG, § 26 Abs. 2 SprAuG oder aus nebenvertraglichen Ansprüchen zu. Er darf während dieser Einsichtnahme auch Kopien der Personalakte anfertigen ( Herfs-Röttgen: Rechtsfragen rund um die Personalakte NZA 2013, 478, 480).
Warum muss ich deinen Personalausweis kopieren oder Scannen?
In der Praxis heißt das: Wenn du deinen Personalausweis kopieren oder scannen musst, hast du das Recht, alle Informationen, die der Empfänger nicht benötigt, zu schwärzen.