FAQ

Welche Hauptpflichten gehen die Vertragspartner beim Arbeitsvertrag ein?

Welche Hauptpflichten gehen die Vertragspartner beim Arbeitsvertrag ein?

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag ist die Arbeitspflicht. Der Arbeitnehmer hat die Arbeit persönlich zu leisten (§ 613 BGB). Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung so gut es ihm persönlich möglich ist zu erbringen.

Welche Hauptpflichten und Nebenpflichten haben Arbeitnehmer?

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung von Arbeitsleistungen, die des Arbeitgebers, die Entgeltzahlungspflicht. Neben den Hauptpflichten haben sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer Nebenpflichten. Diese beruhen in erster Linie auf dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Was wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt?

Verletzt der Arbeitgeber (oder sein Erfüllungsgehilfe) schuldhaft die ihm obliegende Fürsorgepflicht, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Grundsätzlich ist auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld möglich.

Warum muss ein Arbeitgeber angemessene Arbeit zuweisen?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen stets angemessene Arbeit zuweisen Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, müssen Sie die Anweisungen Ihres Arbeitgebers befolgen und die Ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen. Allerdings hat dieses Weisungsrecht – auch Direktionsrecht genannt – seine Grenzen. Ihre Tätigkeit muss stets angemessen sein.

Was muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsunfall befolgen?

Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitsunfall einige Schritte befolgen, die mit Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen und bis zum Erstellen einer Unfallanzeige reichen. Der wichtigste Schritt besteht darin, Erste Hilfe zu leisten und eine medizinische Betreuung sicherzustellen.

Wie müssen Arbeitgeber den Arbeitsunfall dokumentieren?

Arbeitgeber müssen den Arbeitsunfall und die ergriffenen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren. Die gesetzliche Unfallversicherung sieht vor, dass diese Punkte in einem Verbandbuch oder einer Kartei aufzuzeichnen sind: Dies gilt auch für leichte Verletzungen, die zunächst keinen Besuch beim Arzt erforderlich machen.

Ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches möglich?

Arbeitsvertraglich ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches in diesen Fällen völlig unproblematisch. Bei längerer Dauer gibt es die Möglichkeit der befristeten oder unbefristeten Versetzung.

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