Kann mein Gehalt reduziert werden?
Rechtlich zulässig ist eine Gehaltskürzung bzw. eine Gehaltsanpassung gemäß Arbeitsrecht dann, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten nachweisen kann, dass seine Leistungen über einen längeren Zeitraum nicht zufriedenstellend sind und er dem Leistungsprofil des Unternehmens nicht entspricht.
Kann der Arbeitgeber einfach Arbeitszeiten ändern?
Das Arbeitsrecht gibt bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit kein bestimmtes Modell vor. Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach „billigem Ermessen“.
Warum zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt?
Gerade in kleineren Unternehmen kommt es nicht selten vor, dass der Arbeitgeber plötzlich kein Gehalt zahlt. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das erst einmal Panik. Schließlich dient die Gehaltszahlung zur Zahlung der täglichen Lebenskosten. Doch häufig ist „nur“ ein Fehler in der Buchhaltung Grund für das Ausbleiben der Gehaltszahlung.
Kann der Arbeitnehmer sich auf ein geringeres Gehalt einlassen?
Auf ein geringeres Gehalt muss der Arbeitnehmer sich allerdings nur einlassen, wenn der Arbeitnehmer sich seine Arbeitszeit selbst frei einteilen konnte. Hat er hingegen nur zu wenig gearbeitet, da sein Arbeitgeber ihn nicht ausreichend beschäftigt hat, darf der Lohn nicht gekürzt werden ( § 615 BGB ).
Kann der Arbeitgeber die Überzahlung verrechnen?
„Auch wenn ein Angestellter zu viel Gehalt bekommen hat, darf der Arbeitgeber die Überzahlung verrechnen“, so Markowski. Das wirkt dann wie eine Kürzung, ist aber tatsächlich keine.
Wie begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit Schlechtleistung?
Begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit einer Schlechtleistung nach Ablauf der Probezeit, tritt der Beschäftigte dem einfach entgegen – indem die Gehaltskürzung nicht akzeptiert wird.