Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt?
Immer wieder kommt es (leider) vor, dass ein Arbeitnehmer (häufig) arbeitsunfähig erkrankt und bei dem Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit aufkommen. Dieser Beitrag soll Handlungsmöglichkeiten auf Seiten des Arbeitgebers darstellen, wie er überprüfen kann, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist.
Wie ist die Anzeige- und Nachweispflicht durch den Arbeitnehmer geregelt?
Die Anzeige- und Nachweispflicht einer Erkrankung durch den Arbeitnehmer ist nicht nur (meist) durch Arbeitsvertrag geregelt, sondern ergibt sich auch aus dem Gesetz.
Welche Ärzte beschäftigen sich mit der Arbeitsunfähigkeit?
Der MDK beschäftigt hierfür meist eigene Ärzte, die die Arbeitsunfähigkeit sodann überprüfen. Dies ist für den Arbeitnehmer zwar mit einem Aufwand verbunden, den dieser jedoch hinnehmen muss. 3. Einschaltung eines Detektivbüros
Kann der Arbeitgeber aus anderen Gründen an der Krankheit des Arbeitnehmers zweifeln?
Sofern der Arbeitgeber aus anderen Gründen an der Krankheit des Arbeitnehmers zweifelt und er diese Gründe der Krankenkasse gegenüber plausibel geltend macht, ist die Krankenkasse auch in diesen Fällen dazu verpflichtet, eine Stellungnahme des MDK einzuholen.
Ist der Arbeitnehmer vor dem Arztbesuch krank?
Meldet sich der Arbeitnehmer mithin vor dem Arztbesuch bei seinem Arbeitgeber krank, so braucht (und kann) er nur mitteilen, dass er sich objektiv arbeitsunfähig fühle.
Ist die Krankenkasse verpflichtet zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit?
Die Krankenkasse ist u. a. zur Überprüfung verpflichtet, wenn sie Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat. Aufgrund des Umstandes, dass gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz zunächst der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit den Lohn weiter zu zahlen hat, sehen die Krankenkassen häufig keinen Anlass dafür,
Welche Rechte stehen dem Arbeitgeber bei der Überprüfung des Gesundheitszustandes zu?
Überprüfung des Gesundheitszustandes durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Bei begründeten Zweifeln stehen dem Arbeitgeber zudem seine Rechte aus § 275 Abs. 1 Nr. 3 lit. b i. V. m. Abs. 1 a SGB i. v. m. Abs. 1 a SGB V zu.
Wie geht es mit der Überwachung durch den Arbeitgeber?
Die Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann sich auch auf den Computer erstrecken. Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung.