Welche Auswirkung hat der Wechsel des Eigentümers auf die bestehenden Arbeitsverträge?
Wenn ein Unternehmen übernommen wird, gehen damit auch alle bestehenden Arbeitsverträge des aufgekauften Betriebs an den neuen Besitzer über. Für Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, ein neuer Arbeitsvertrag ist also nicht erforderlich, da der alte weiterhin Bestand hat.
Was passiert mit dem Betriebsrat bei Betriebsübergang?
Solange der Betriebsrat trotz eines Betriebsübergangs im Amt bleibt, hat der Betriebsübergang auch auf die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder grundsätzlich keinen Einfluss. Ihre Arbeitsverhältnisse gehen auf den neuen Betriebsinhaber über. Sie bleiben als Betriebsratsmitglieder weiterhin im Amt.
Wann Kündigung nach Betriebsübergang?
Nach § 613a Abs. 4 BGB darf keine Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs ausgesprochen werden – weder durch den alten noch durch den neuen Arbeitgeber. Eine Kündigung im Zuge des Betriebsübergangs ist nur dann unwirksam, wenn der Übergang der einzige bzw. tragende Grund für die Kündigung ist.
Ist der Einsatz eines Mitarbeiters an einer anderen Stelle möglich?
Demnach muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob der Einsatz des Mitarbeiters an einer anderen Stelle im Betrieb möglich ist. Alles müssen sich Mitarbeiter dabei nicht bieten lassen. Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, so weiterbeschäftigt zu werden, wie es im Arbeitsvertrag steht.
Was sind arbeitsrechtliche Besonderheiten beim Unternehmensverkauf?
Arbeitsrechtliche Besonderheiten beim Unternehmensverkauf. Wider der häufigen Befürchtungen von Mitarbeiterkündigungen nach einem Unternehmensverkauf ist in der Praxis das Gegenteil der Fall. In Zeiten des Fachkräftemangels und demographischen Wandels stellen die Mitarbeiter eines Unternehmens mitunter den höchsten Wert dar.
Wie kann der Arbeitgeber sein Unternehmen strukturieren?
In einigen Betrieben werden Bereiche zusammengelegt, Aufgaben umverteilt oder Abteilungen geschlossen. Dazu ist der Arbeitgeber durchaus berechtigt, wie der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart erläutert: «Der Unternehmer darf entscheiden, wie er sein Unternehmen strukturiert.»
Ist der Angestellte einverstanden mit seiner neuen Tätigkeit?
Ist der Angestellte mit seiner neuen Tätigkeit nicht einverstanden, müsse er nachweisen, dass die neue Arbeit völlig von seinen bisherigen Aufgaben abweicht und deshalb unzumutbar ist, erklärt Perreng. «Der Arbeitnehmer läuft dann aber Gefahr zu hören, dass es keine andere Möglichkeit gibt.»