Wer ist von Krankenversicherung befreit?
Unter bestimmten Umständen können sich versicherungspflichtige Personen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen. Dies gilt für Arbeitnehmer, Studenten, Rentner sowie Arbeitslose, die versicherungspflichtig werden.
Sind Selbständige von der Krankenversicherungspflicht befreit?
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind von der Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen. Nimmt nämlich die Selbstständigkeit einen breiten Raum ein, soll durch eine daneben ausgeübte Beschäftigung keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung entstehen.
Wer ist nicht Krankenversicherungspflichtig?
Ausnahmen von der Versicherungspflicht Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig beziehungsweise freiberuflich erwerbstätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten.
Warum sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig?
Entscheidend für den Ausschluss von der Versicherungspflicht ist, dass die selbstständige Erwerbstätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und vom zeitlichen Umfang her die Erwerbstätigkeit als abhängig Beschäftigter deutlich übersteigt. Werden mehrere selbstständige Tätigkeiten ausgeübt, sind sie zusammenzurechnen.
Ist die Befreiung nicht für dich geltend?
Da die Befreiung nicht für dich gilt, wirst du zur Beitragszahlung der Nebenwohnung herangezogen. Das Urteil besagt sinngemäß, dass eine Person nicht mit mehr als einem Rundfunkbeitrag belastet werden darf.
Wie erfolgt die Befreiung eines Inhabers?
Die Befreiung eines Inhaber erfolgt auf Antrag wenn die Voraussetzungen erfüllt und nachgewiesen sind. Es gilt weiter sinngemäss, wenn kein Gewerbe vorhanden ist: Pro Wohnung maximal einen Beitrag und pro Person maximal einen Beitrag.
Ist die Befreiung für eine Nebenwohnung mehr belastet?
Sie zahlt keinen Beitrag für diese Wohnung mehr, dank Befreiung. Da die Befreiung nicht für dich gilt, wirst du zur Beitragszahlung der Nebenwohnung herangezogen. Das Urteil besagt sinngemäß, dass eine Person nicht mit mehr als einem Rundfunkbeitrag belastet werden darf.