Wie kann der neue Arbeitgeber mit dem alten Arbeitgeber zufrieden sein?

Wie kann der neue Arbeitgeber mit dem alten Arbeitgeber zufrieden sein?

Fragt nun der neue Arbeitgeber beim alten Arbeitgeber nach, wie dieser mit dem Mitarbeiter zufrieden war, so ist es für ihn ein leichtes, ein neues Anstellungsverhältnis sofort im Keim zu ersticken. Er muss nur die richtigen Ausdrücke finden und den ehemaligen Mitarbeiter madig machen.

Ist der alte Arbeitgeber verpflichtet zu vertraulich zu sein?

Auch nach dem Ende des einstigen Arbeitsverhältnisses ist der alte Arbeitgeber dazu verpflichtet, Angaben und Informationen bezüglich seines ehemaligen Mitarbeiters vertraulich zu behandeln. Spricht der alte Arbeitgeber mit einem möglichen neuen Arbeitgeber, so hat er bestimmte Grundsätze einzuhalten.

Kann der alte Arbeitgeber falsche Angaben machen?

Stellt sich heraus, dass der alte Arbeitgeber falsche oder schlechte Angaben macht, kann der Bewerber sich rechtlich dagegen zu Wehr setzen. So ist sichergestellt, dass die Chancen auf ein neues Arbeitsverhältnis gut bleiben.

Wie würde sich ein ehemaliger Arbeitgeber aussetzen?

In einem abgeschlossenen Verfahren hingegen würde sich ein ehemaliger Arbeitgeber womöglich sogar Schadensersatzansprüchen des neuen Arbeitgebers aussetzen. Nämlich wenn er Informationen zurückhält, die eine abgeurteilte Straftat betreffen, die auch für die neue Stelle relevant ist.

Ist der frühere Arbeitgeber verpflichtet Auskunft zu geben?

Der frühere Arbeitgeber ist nicht verpflichtet am Telefon Auskunft zu geben. Geht er aber auf die Erkundigungsversuche des neuen Arbeitgebers ein, hat er genauso wie beim Arbeitszeugnis auf die Balance zwischen der Wahrheitspflicht auf der einen Seite und der Wohlwollenspflicht auf der anderen…

Was sind typische Gründe für einen neuen Arbeitgeber?

Typische Gründe für einen Anruf des neuen beim alten Arbeitgebers sind Fragen zu mißverständlichen oder unterdurchschnittlichen Formulierungen in Arbeitszeugnissen des Bewerbers, zu den tatsächlichen Einsatzgebieten und den dazugehörigen Tätigkeiten, zum persönlichen Verhalten gegenüber ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen,

Sind sie mit der Befragung ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden?

Sind Sie mit der Befragung Ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden, muss dabei neben Ihrer Privatsphäre auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Auskünfte Ihrer ehemaligen Arbeitgeber dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das für das Arbeitszeugnis gilt. Sie müssen also wahrheitsgemäß und wohlwollend sein.

Ist die Meinung des ehemaligen Arbeitgebers ungeeignet?

Da der ehemalige Arbeitgeber nur seine eigene, höchst subjektive Meinung zum Besten geben kann, wären diese Daten zudem unzuverlässig und daher ungeeignet, das Ziel der Überprüfung des Bewerbers zu erreichen.

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