Was passiert bei einer Vermögensauskunft?
Die Vermögensauskunft ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers, also desjenigen, dem Sie Geld schulden. Sie ist zulässig, wenn der Gläubiger einen sog. „Titel“ gegen Sie hat. Mit der Vermögensauskunft geben Sie dem Gläubiger umfassende Informationen, ob und wo er etwas bei Ihnen pfänden kann.
Kann der Arbeitgeber die Pfändung verweigern?
Muss der Arbeitgeber Lohnpfändungen annehmen? Im Falle, dass der Arbeitgeber die Zahlung verweigert, kann der Gläubiger gegen den Arbeitgeber zur Durchsetzung seines Rechts, klagen und gegen den Arbeitgeber vollstrecken. Dieses Recht ist durch den ausgestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bereits gegeben.
Was muss ich bei einer Vermögensauskunft angeben?
Im Vermögensverzeichnis muss der Schuldner u. a. angeben, ob er Sparguthaben, Lebensversicherungen oder wertvolle Gegenstände besitzt. Er muss auch seinen Arbeitgeber oder andere Einkommensquellen mitteilen.
Was versteht man unter Vollstreckung?
Vollstreckung steht für: Strafvollstreckung, Vollstreckung eines in einem Strafprozess ergangenen Urteils und bedeutet die Erzwingung der Strafe durch staatliche Organe. Zwangsvollstreckung, mit den Machtmitteln des Staates erzwungene Rechtsdurchsetzung zur Befriedigung eines Anspruches.
Wer hat Vorrang bei Pfändung?
Bei der Lohnpfändung gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sollten also mehrere Gläubiger bei Ihnen anklopfen, müssen Sie zuerst an denjenigen zahlen, dessen Pfändung Sie zuerst erhalten haben. Erst wenn seine Forderung vollständig mit Zinsen und Vollstreckungskosten bezahlt ist, zahlen Sie an den Nächsten.
Was muss Arbeitgeber bei Lohnpfändung beachten?
Im Rahmen von Lohnpfändungen gilt des Weiteren das sog. „Prioritätsprinzip“. Dies bedeutet, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, an den Gläubiger mit der ältesten Lohnpfändung zuerst zu zahlen. Sollten dann noch pfändbare Beträge vorhanden sein, darf er diesen „Rest“ an den nächsten Gläubiger abführen usw.
Hat der Arbeitnehmer das Geld ausgegeben?
Im Vertrauen auf die Richtigkeit des Gehalts hat der Arbeitnehmer das Geld ausgegeben. Geht man davon aus, dass das zu viel gezahlte Gehalt seine Berechtigung hat, spricht aus Sicht des Arbeitnehmers natürlich nichts dagegen, es auch auszugeben. In letzterem Fall spricht man von einer Entreicherung.
Wie kann der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Gehalt abziehen?
Der Arbeitgeber kann das zu viel gezahlte Gehalt aber nicht einfach vom nächsten regulären Gehalt abziehen oder den Lohn sogar so lange einbehalten, bis die Schuld beglichen ist. Das ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Kann der Arbeitnehmer seine Schulden pfänden?
Wenn der Arbeitnehmer seine Schulden bezahlt, hat der Gläubiger keinen Grund mehr, das Arbeitseinkommen zu pfänden. Möglicherweise lässt der Gläubiger auch mit sich reden und akzeptiert eine Ratenzahlung.
Was bedeutet „Geld hat man zu haben“?
„Geld hat man zu haben“. Hier gilt der juristische Grundsatz: Geld hat man zu haben. Das bedeutet: Nur weil der Schuldner – in diesem Fall der Arbeitnehmer – vielleicht kein Geld mehr hat, heißt das nicht, dass er seine Schuld nicht mehr begleichen muss.