Was bedeutet eine Anfrage im rechtlichen Sinne?
Anfrage heißt die rechtlich vollkommen unverbindliche Bitte an einen Anbieter, über dessen Produkte und Leistungen, die Preise und Bedingungen Informationen zu erhalten. Angebot 1. Im rechtlichen Sinne: als Willenserklärung der erste Schritt zu einem Vertragsabschluss (sogenannter Antrag gem. § 145 BGB).
Welche drei Möglichkeiten bestehen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages?
Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, dem Angebot (Antrag) und der Annahme des Antrags zustande (sog. Zustandekommen des Vertrags). Das Vertragsangebot wird im BGB als Antrag bezeichnet.
Wie unterscheidet sich eine Anfrage von einem Angebot im rechtlichen Sinne?
Im Gegensatz zur Anfrage ist ein Angebot eine an einen Kaufinteressenten gerichtete Willenserklärung und hat rechtliche Folgen. Ist das Angebot des Lieferers eine Antwort auf eine Anfrage, so liegt ein verlangtes Angebot vor.
Was ist eine Anfrage und wie ist die rechtliche Wirkung?
Was ist eine Anfrage und wie ist die rechtliche Wirkung? Der Verkäufer soll durch eine Anfrage zu einer Abgabe eines verbindlichen Angebots gebracht werden. Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich. Der Verkäufer soll durch eine Anfrage zu einer Abgabe eines verbindlichen Angebots gebracht werden. Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich.
Ist die Anfrage rechtlich unverbindlich?
Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich. Der Verkäufer soll durch eine Anfrage zu einer Abgabe eines verbindlichen Angebots gebracht werden. Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich. Der Verkäufer soll durch eine Anfrage zu einer Abgabe eines verbindlichen Angebots gebracht werden. Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich.
Wann hat der Verkäufer sein Angebot befristet?
Dies ist dann der Fall, wenn der Verkäufer ein Angebot gemacht hat, der Käufer aber zu spät oder mit Abänderungen bestellt. Nehmen wir an, der Lieferer „ABC“ hat sein Angebot befristet, z.B. bis zum 15. des Monats, und der Büromöbelhersteller bestellt aber erst am 20. des Monats.
Was ist eine Anfrage an einen Lieferanten?
WS für PKA Lernfeld 3Teil 2 Anfrage, Angebot Anfrage Eine Anfrage an einen oder mehrere Lieferanten ist an keine bestimmte Formgebunden. Sie kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder auch über das Internet erfolgen. Die Anfrage ist unverbindlich, dass heißt sie hat keine rechtliche Wirkung.