Warum keine Rufnummernmitnahme?
Während der abgebende Anbieter (Provider) per Gesetz dazu verpflichtet ist, die Rufnummer zu portieren, ist der aufnehmende Anbieter nicht verpflichtet, die Portierung durchzuführen. In der Regel ist dies jedoch möglich, da der neue Anbieter Neukunden anlocken möchte.
Wann kann ich meine Rufnummer nicht mitnehmen?
Deine Rufnummer kann bis zu maximal 30 Tage nach Vertragsende wieder aktiviert werden. Für die Mitnahme Deiner Rufnummer zu einem anderen Anbieter kann bis zu 85 Tage nach Vertragsende (Abschaltung der SIM-Karte) ein Antrag mit Portierung der Rufnummer bei Deinem neuen Anbieter gestellt werden.
Wann sollte man die Portierung der Rufnummer beantragen?
Hinweis: Die Portierung der Rufnummer zum Vertragsende kann man frühestens 120 Tage vor Ende des regulären Vertrags beantragen. Wer also mehr als vier Monate vor Vertragsende bereits einen neuen Vertrag abschließen möchte, der sollte dies beachten. Vorzeitige Mitnahme?
Welche Gebühren gelten für die Portierung der Handynummer?
Dies gilt sowohl für die Portierung der Handynummer zum Vertragsende als auch für die vorzeitige Mitnahme („sofortige Portierung“). Den Unternehmen steht es dabei sogar frei, gar keine Gebühr für die ausgehende Portierung zu berechnen. Vor April 2020 waren deutlich höhere Gebühren von bis zu 30,72 € brutto pro Handynummer erlaubt.
Welche Gebühren berechnet der alte Anbieter für die Portierung?
Dabei ist wichtig, dass Daten wie Name und Adresse im alten und neuen Vertrag übereinstimmen und Sie genug Zeit für die Portierung einplanen. Der alte Anbieter berechnet in der Regel eine Gebühr von 25 bis 30 Euro für die Rufnummernmitnahme.
Ist eine Portierung jederzeit möglich?
Eine Portierung ist außerdem auch ohne Kündigung jederzeit möglich. Diese Option wird Opt-In genannt. Sie können eine Rufnummernmitnahme bereits bei Vertragsschluss beim neuen Anbieter beantragen. Das ist jedoch keine Pflicht: Die Portierung kann auch nachträglich in Auftrag gegeben werden.