Was müssen die Eltern beachten für einen jungen Menschen mit Behinderung?
Was viele nicht wissen: Auch für einen jungen Menschen mit Behinderung können jetzt nicht mehr einfach die Eltern entscheiden. Es müssen Änderungen beachtet werden, zum Beispiel im Leistungsrecht. Worum es genau geht, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Das Seminar ist leider abgesagt!
Warum ist jeder erwachsene Mensch mit Behinderung verantwortlich?
Ab dem 18. Geburtstag ist jeder erwachsene Mensch für sich selbst verantwortlich. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf die gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit wie Menschen ohne Behinderung. Das heißt, jeder volljährige Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – kann daher selbst ein Handy kaufen oder eine Wohnung anmieten.
Was ist das Betreuungsrecht für Menschen mit Behinderung?
Betreuungsrecht: Betreuung von Menschen mit Behinderung. Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für volljährige Menschen, die auf Grund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann das Betreuungs-Gericht eine rechtliche Betreuer*in bestellen. Inhaltsverzeichnis.
Wie alt sind die fünf körperbehinderten jungen Erwachsenen?
Die fünf körperbehinderten jungen Erwachsenen, die sich eine Wohnung teilen, sind zwischen 18 und 21 Jahren. Im beschaulichen Ziesar, in der Nähe von Berlin, wurde am 28. Juni die Wohnstätte „Albrechtshof“ eröffnet. Der eigens errichtete Neubau ist nun das neue Zuhause von bis zu 32 Menschen mit Behinderung.
Sind Eltern von Kindern mit Behinderung gewöhnt?
Eltern von Kindern mit Behinderung sind einerseits daran gewöhnt, auch für einen Menschen in der Pubertät noch voll zuständig zu sein. Andererseits kann es zu Konflikten kommen, wenn das Kind erwachsen wird und Selbstbestimmung fordert, jedoch nicht so eigenverantwortlich handelt wie Gleichaltrige.
Warum sollten Menschen mit Behinderung gemeinsam wohnen?
„Wir empfehlen den meisten nicht zuerst die eigene Wohnung, sondern eine Wohngemeinschaft“, erklärt Veronika Schürheck von der Berliner Lebenshilfe. Gemeinsam mit anderen zu wohnen, habe für Menschen mit Behinderung den Vorteil, dass sie soziale Kontakte aufbauen und pflegen lernen.