FAQ

Was bedeutet die Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt?

Was bedeutet die Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt?

Anschlussversorgung nach dem Klinikaufenthalt Wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht, bedeutet dies häufig nicht, dass der Patient danach keine weitere Versorgung braucht. Im Gegenteil: Medikamente, Physiotherapie, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, medizinische oder pflegerische Versorgung können unmittelbar anstehen.

Ist die Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht?

Wenn die Entlassung aus dem Krankenhaus ansteht, bedeutet dies häufig nicht, dass der Patient danach keine weitere Versorgung braucht. Im Gegenteil: Medikamente, Physiotherapie, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, medizinische oder pflegerische Versorgung können unmittelbar anstehen.

Was wird nach der Klinik-Entlassung beantragt?

Müssen nach der Klinik-Entlassung Leistungen beantragt werden, für die eine Genehmigung erforderlich ist, hilft das Krankenhaus dem Patienten dabei, die Anträge zu stellen und diese an Pflege- oder Krankenkasse weiterzuleiten und stellt die notwendigen Unterlagen bereit. Was wird nicht durch den Krankenhausarzt verordnet?

Ist die telefonische Auskunft über das Ende des krankengeldbezuges erfolgreich?

die telefonische Auskunft der Krankenkasse, nur bei einer „Endbescheinigung“ über das Ende des Krankengeldbezuges könne der Widerspruch gegen die Aufforderung zur Reha-Antragstellung erfolgreich sein, ist Unsinn. Der Widerspruch ist begründet, wenn die Annahme des MDK, die Erwerbsfähigkeit sei erheblich gefährdet, widerlegt ist.

Warum standen die Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus?

Die Patienten standen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem großen Problem, nicht über notwendige Medikamente, Hilfsmittel, usw zu verfügen. Oftmals hatte der behandelnde Arzt keine Sprechstunden und die Patienten mussten sehen, wo Sie alles Nötige für die Behandlung zu Hause herbekamen.

Welche Versorgungsmöglichkeiten gibt es nach dem Krankenhausaufenthalt?

Das Krankenhaus muss den Patienten darüber informieren, welche Versorgungsmöglichkeiten (wie z.B. ein Kur- oder Rehaaufenthalt, eine Kurzzeitpflege, notwendige Hilfsmittel usw.) nach dem Krankenhausaufenthalt angebracht sind. Auch diese Versorgungsmöglichkeiten sind wieder individuell auf den Patienten abgestimmt.

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