Wie kann der Inhalt des Arbeitsvertrags geregelt werden?

Wie kann der Inhalt des Arbeitsvertrags geregelt werden?

Grundsätzlich kann der Inhalt des Arbeitsvertrags von den Vertragsparteien frei geregelt werden. Mit Blick auf die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers gibt es zu seinem Schutz jedoch gesetzliche Regelungen, die seine Position stärken und deshalb unbedingt beachtet werden müssen.

Was sind die gesetzlichen Regelungen für das Arbeitsverhältnis?

Gelten für das Arbeitsverhältnis bestimmte Tarifverträge (z.B. Manteltarifvertrag oder Entgelttarifvertrag einer Branche), so sind diese in der Regel vorrangig. Die gesetzlichen Regelungen, wie oben dargestellt, greifen dann nur noch ein, sofern und soweit Tarifvertrag und Arbeitsvertrag noch Lücken lassen.

Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.

Kann der Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?

Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits früher, z. B. schon ab dem ersten Tag der Krankheit, vorgelegt wird ( § 5 Abs. 1 S. 3 EFZG ). Ein sachlicher Grund ist dafür nicht erforderlich.

Was ist das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags?

Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Ein Arbeitsvertrag kommt wie jeder privatrechtliche Vertrag durch Antrag und Annahme zustande. Meist erfolgt der Antrag, indem ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgelegt wird, den der Arbeitnehmer unterschreiben soll. Seine Unterschrift entspricht der Annahme des Vertrags.

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