Wann ist fristlose Kündigung unwirksam?
Nach § 622 Abs. 2 BGB kann eine fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen erfolgen, nachdem der Kündigende vom Kündigungsgrund erfahren hat. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die fristlose Kündigung grundsätzlich unwirksam.
Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden?
Der gekündigte Arbeitnehmer zählt bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl im Betrieb mit. Der Kündigungsschutz nach dem KSchG greift daher nur dann ein, wenn in dem Betrieb mindestens elf Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Was ist Kündigungsgrund für eine wirksame Kündigung?
Auch außerhalb des KSchG kann ein Kündigungsgrund für eine wirksame Kündigung Voraussetzung sein: Denn eine fristlose Kündigung (ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das gilt für eine fristlose Arbeitnehmer- wie auch für eine fristlose Arbeitgeberkündigung!
Ist die Kündigung ungerechtfertigt?
Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung als ungerechtfertigt. Das heißt, dass sich der Kündigende vor dem Einreichen einer fristlosen Kündigung nicht ausreichend überlegt, ob er wirklich ausschließlich eine Kündigung ohne Frist in Betracht zieht oder, ob nicht vielleicht doch eine ordentliche Kündigung zur Debatte steht.
Welche Kündigungsgründe gibt es laut Kündigungsschutzgesetz?
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Kündigungsgründe es laut Kündigungsschutzgesetz gibt, wann diese greifen und wie Sie am besten darauf reagieren: Die verhaltensbedingte Kündigung Ein besonders schwerwiegender Kündigungsgrund ist die verhaltensbedingte Kündigung. Auch hier liegt der Grund beim Arbeitnehmer selbst.
Warum müssen Kündigungsgründe genannt werden?
Grundsätzlich nein. Die Kündigungsgründe müssen in aller Regel nicht im Kündigungsschreiben genannt werden, es sei denn die Angabe von Gründen ist (tarif-)vertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder gesetzlich vorgeschrieben (z.B. bei der Kündigung von Frauen, die unter dem Mutterschutzgesetz stehen, oder von Auszubildenden).