Wie gebe ich die Mieteinnahmen bei der Steuererklärung ein?
Wer als Steuerpflichtiger Gewinne aus der Vermietung oder Verpachtung von Häusern, Wohnungen oder sonstigen Immobilien erzielt, muss über diese bei seiner Einkommensteuererklärung separat in der sogenannten Anlage V Auskunft geben. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen in der Anlage V angegeben werden.
Wo trage ich Einkünfte aus Vermietung ein?
In den Zeile 31 und 32 der Anlage V ermitteln Sie Einkünfte, die aus der Untervermietung selbst angemieteter Räume oder der Vermietung von unbebauten Grundstücken entstanden sind. In diesen Zeilen werden alle Werbungskosten ermittelt, die in Zusammenhang mit dem gegen Entgelt vermieteten Objekt stehen.
Welche Mieteinnahmen versteuern Vermieter?
Mieteinnahmen versteuern: Gibt es Freibeträge? Jedem Vermieter stehen gesetzliche Freibeträge zu. In erster Linie ist der Grundfreibetrag relevant. Dieser beträgt im Jahr 2021 für Ledige 9.744 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare 19.488 Euro. 2020 lag der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro (Zusammenveranlagte: 18.816 Euro).
Was sind die Freibeträge für Mieteinnahmen?
Mieteinnahmen versteuern: Gibt es Freibeträge? Jedem Vermieter stehen gesetzliche Freibeträge zu. In erster Linie ist der Grundfreibetrag relevant. Dieser beträgt im Jahr 2020 für Einzelpersonen 9.408 Euro und für Verheiratete 15.540 Euro. 2019 war der Betrag für Singles 9.168 Euro. Dieser Freibetrag ist allgemeingültig.
Wie sind Mieteinnahmen steuerpflichtig?
Aus steuerlicher Sicht sind Mieteinnahmen gemäß §21 des Einkommensteuergesetzes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und damit einkommensteuerpflichtig. Erfahren Sie hier u.a., ab wann der Fiskus Steuern auf die Mieteinnahmen erhebt, wie Mieteinnahmen zu versteuern sind und welche Besonderheiten für die Umsatzsteuer gelten.
Welche Kosten sind bei der Versteuerung von Mieteinnahmen einfließen?
Die Beispielrechnung zeigt, welche Kosten bei der Versteuerung von Mieteinnahmen einfließen: Von jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von 8.000 Euro müssen Sie also unter Berücksichtigung aller Werbungskosten und Abschreibungen einen Betrag in Höhe von 600 Euro versteuern.