Wann wird ein Überstundenzuschlag bezahlt?
„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Überstunden werden auf der Grundlage des monatlichen Grundgehaltes gesondert bezahlt.
Wie hoch ist der Zuschlag bei Überstunden?
Wie hoch der Überstundenzuschlag tatsächlich ausfällt, ist sehr unterschiedlich, da die Zusatzvergütung gewöhnlich zwischen 15 und 40 Prozent des normalen Stundenlohns liegt. Unter bestimmten Bedingungen kann die Vergütung der Überstunden sogar steuerfrei oder zumindest steuerbegünstigt sein.
Wie viele Überstunden muss ich machen?
Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten – maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche sind bis zu acht Überstunden also durchaus zulässig.
Ist die Leistung von Überstunden bereits inbegriffen?
Die Leistung von Überstunden ist im Lohn bereits inbegriffen. Die ersten zehn Stunden Überstundenarbeit in einem Monat sind ohne Vergütung und Ausgleich zu leisten. Überstunden sind zu kompensieren oder verfallen, eine Auszahlung erfolgt nicht. Überstunden sind in der Regel zu kompensieren.
Was sind die ersten zehn Stunden der Überstundenarbeit?
Die ersten zehn Stunden Überstundenarbeit in einem Monat sind ohne Vergütung und Ausgleich zu leisten. Überstunden sind zu kompensieren oder verfallen, eine Auszahlung erfolgt nicht. Überstunden sind in der Regel zu kompensieren. Ist dies nicht möglich, so werden sie ohne Zuschlag entschädigt.
Hat der Arbeitgeber die Überstunden nicht kompensiert?
Werden die Überstunden nicht kompensiert, so hat der Arbeitgeber die Überstunden „zum Normallohn plus Zuschlag von mindestens einem Viertel“ zu bezahlen. Mit anderen Worten: Die Auszahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Verhältnis 1:1,25.
Was sind die gesetzlichen Grenzen für Überstunden?
Grenzen für Überstunden. Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden wöchentlich zulässig. Die tägliche Arbeitszeit darf 12 Stunden, die wöchentliche 60 Stunden nicht überschreiten, jeweils inkl. Überstunden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.