Wie erfahrt der Arbeitgeber vom krankenkassenwechsel?

Wie erfährt der Arbeitgeber vom krankenkassenwechsel?

Sobald Sie eine Bestätigung der neuen Krankenkasse mit Angabe des Wechsel-Termins erhalten haben, informieren Sie formlos ihren Arbeitgeber über den Krankenkassen-Wechsel. Der Arbeitgeber erhält später eine elektronische Mitgliedsbescheinigung von der neuen Krankenkasse.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur Krankenversicherung?

Der Basisbeitrag ist bei allen Kassen gleich: 14,6 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Den Zusatzbeitrag bestimmen die Krankenkassen selbst. Er liegt derzeit im Schnitt bei 1,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil liegt also durchschnittlich bei 7,3 Prozent + 0,65 Prozent = 7,95 Prozent.

Wem muss ich meinen krankenkassenwechsel mitteilen?

Grundsätzlich gilt: Sie müssen den Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn der neuen Versicherung über den Kassenwechsel informieren. Ansonsten wird dieser nicht wirksam und Sie bleiben bei Ihrer alten Krankenkasse versichert. Seit dem 1.1.2021 entfallen die Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen in Papierform.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Der Arbeitgeberanteil bei gesetzlicher Krankenversicherung Für die Krankenversicherung von Beschäftigten gilt in Deutschland das Paritätsprinzip. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Dieser liegt bei 14,6 Prozent.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse?

Der Zusatzbeitrag bewegt sich je nach Krankenkasse aktuell zwischen 0,22 Prozent und 1,9 Prozent (Stand Januar 2019). Als Arbeitgeber haben Sie zum Anteil am allgemeinen Beitrag von 7,3 % einen Anteil am Zusatzbeitrag zwischen 0,11 Prozent und 0,95 % für jeden Beschäftigten abzuführen.

Wie kann ich mich an die Krankenkassen wenden?

Betrieb an die Krankenkassen wenden. Hierbei macht es Sinn, diejenige Kasse zu kontaktieren, in der ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft versichert ist. Für die Vermittlung stehen auch die Firmenkundenberater oder der Arbeitgeberservice der Krankenkassen zur Verfügung.

Was gilt für die Krankenversicherung von Beschäftigten in Deutschland?

Für die Krankenversicherung von Beschäftigten gilt in Deutschland das Paritätsprinzip. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes. Dieser liegt bei 14,6 Prozent. Beide beitragspflichtigen Parteien tragen also jeweils 7,3 Prozent der GKV-Prämie.

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