Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bezüglich der Personalakte?
Zunächst einmal sei gesagt, dass keine Pflicht zur Führung einer Personalakte besteht. In aller Regel werden Unternehmen jedoch eine Akte über ihre Mitarbeiter anlegen, da es im beidseitigem Interesse liegt. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber Personalakten sorgfältig aufzubewahren.
Welche Daten eines Unternehmens sind schützenswert?
Die internen, nicht personenbezogenen Daten von Unternehmen sind grundsätzlich deshalb schützenswert, weil das Unternehmen diese für die eigene Tätigkeit benötigt. Weitere betriebliche Daten sind beispielsweise steuerrelevante Daten, wie Rechnungen, Lieferscheine, Angebote, Gesellschafterbeschlüsse etc.
Welche Informationen bzw Dokumente werden in einer Personalakte aufbewahrt?
Neben personenbezogenen Dokumenten und Verträgen enthält die Personalakte meist auch Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen sowie die Kopien amtlicher Urkunden. Die Aufbewahrung dient dem Zweck, Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des bestehenden Arbeitsverhältnisses abzusichern.
Was befindet sich in der Personalakte?
Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte? Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.
Welche Daten darf der Arbeitgeber über seinen Mitarbeiter speichern?
Welche Daten darf der Arbeitgeber über seinen Mitarbeiter speichern? Der Arbeitgeber darf grundsätzlich Daten speichern, die er braucht, um seinen Pflichten gegenüber den Mitarbeitern nachzukommen. Familienstand, Kinderzahl und Religion für die Gehaltsabrechnung darf er also speichern.
Hat der Arbeitgeber private E-Mails erlaubt?
Hat der Arbeitgeber die Nutzung von privaten E-Mails während der Arbeit erlaubt, fallen sie unter das Fernmeldegeheimnis und sind somit für ihn tabu. Damit er rechtlich auf sicherem Terrain bleibt, ist es für beide Seiten besser, wenn für Privatmails ein separater Account verwendet wird.
Wie sollten sie sich über die Veränderung ihrer Verhältnisse informieren?
Sie sollten alle Beteiligten, also des neuen Arbeitgebers, der Krankenkasse, das Arbeitsamt und ggf. auch das Finanzamt selbständig über die Veränderung Ihrer Verhältnisse informieren und alle notwendigen oder sonst angeforderten Unterlagen beibringen, damit Rückfragen untereinander vermieden werden.
Wer bekommt einen Freibrief für die Umgehung des Datenschutzes?
Einen Freibrief für die Umgehung des Datenschutzes bekommt der Arbeitgeber damit nicht. Es gibt sensible Daten, wie die ethische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben oder die politische Meinung, die auf keinen Fall erfragt, gespeichert oder ausgewertet werden dürfen.