Ist der Arbeitgeber verpflichtet jemanden in den Feuerwehreinsatz mit zu lassen?
Dabei sind Arbeitgeber durch das Brandschutzgesetz verpflichtet, Wehrleute für die Dauer des Einsatzes freizustellen. Und sie haben sogar die Möglichkeit, sich den Ausfall des Mitarbeiters von den Gemeinden erstatten zu lassen – inklusive der Sozialversicherungsleistungen.
Kann der Arbeitgeber Feuerwehr verbieten?
Dazu gehören auch gemeinnützige Tätigkeiten. Aber: Einer Zustimmung des Arbeitgebers bedürfen Ehrenamtler nicht. Verbieten dürfen Unternehmen ehrenamtliche Tätigkeiten nur im Ausnahmefall.
Wer zahlt Verdienstausfall bei Feuerwehreinsatz?
Der Träger der Feuerwehr hat privaten Arbeitgebern auf Antrag das weiter gewährte Arbeitsentgelt sowie die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung zu erstatten, die der Arbeitgeber aufgrund der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit …
Was kann ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr tun?
Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr will seiner gesetzlichen Pflicht folgen, an Einsätzen und Lehrgängen teilzunehmen. Dies führt häufig zu Interessenkonflikten. Ein Betrieb hat Aufträge abzuarbeiten und Kunden zu betreuen und kann nicht immer das – wenn auch nur vorrübergehende – Fehlen eines Angestellten verkraften.
Kann der Feuerwehrmann sich bei einem Einsatz nicht arbeiten lassen?
Falls der Feuerwehrmann sich bei einem Einsatz verletzt und nicht arbeiten kann, können sich Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die Zeit, in der der Mitarbeiter ausfällt, ebenfalls erstatten lassen.
Was kann es bei den Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen Vorkommen?
Es kann daher bei den Feuerwehrmännern und Feuerwehrfrauen auch schon einmal vorkommen, dass sie nachts einfach zu müde sind und es einfach nicht schaffen zu einem Einsatz zu fahren. Oder dass sie direkt nach einem nächtlichen Einsatz zur Arbeit fahren.
Ist ein Feuerwehrmitglied freiberuflich tätig?
Wird z.B. ein freiberuflich tätiges Feuerwehrmitglied zum Einsatz gerufen, ergibt sich häufig ein Verdienstausfall für die Einsatzzeit. Auch hier treffen die Brandschutzgesetze Vorkehrungen und sprechen solchen Mitgliedern im Einsatzdienst einer Feuerwehr, die nicht Arbeitnehmer sind, Verdienstausfallansprüche zu.