Warum sind langjährige Mitarbeiter im Betrieb kaum noch kündbar?
Kann man langjährige Mitarbeiter kündigen? Langjährige Mitarbeiter sind manchmal unkündbar, etwa aufgrund einer Vereinbarung im Tarifvertrag. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
Wann ist ein Angestellter unkündbar?
Demnach liegt die Unkündbarkeit nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit vor. Es bestehen des Weiteren Regelungen, die festlegen, dass Mitarbeiter ab 55 Jahre unkündbar sind. Ab 55 ist ein Mitarbeiter jedoch nur unkündbar, wenn er vorher bereits mindestens 20 Jahre im Unternehmen tätig ist.
Wann greift der Kündigungsschutz nicht?
Das Kündigungsschutzgesetz gilt in Kleinbetrieben und Unternehmen mit bis zu zehn Vollzeitmitarbeitern nicht. Deshalb können diese hier leichter entlassen werden als in größeren oder großen Unternehmen. Allerdings darf auch in diesen Betrieben keine „hire and fire“-Mentalität herrschen.
Ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt?
Generell ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt, gehört es doch zur freien Marktwirtschaft. Und natürlich ist es auch jedem Arbeitnehmer freigestellt, selbst zu entscheiden, wo er arbeiten möchte. Hält er die geltenden Kündigungsvorschriften ein, kann ein Arbeitnehmer jederzeit von einem Arbeitgeber zum nächsten wechseln.
Was ist die Aussperrung für den Arbeitgeber?
Für den Arbeitgeber kann die Aussperrung ein Mittel sein, den Arbeitskampf schneller zu beenden. Er hat es in der Hand, die Gewerkschaften finanziell zu treffen, da sie mehr Streikgeld in die Hand nehmen müssen. Auf der Strecke bleibt der nicht organisierte Arbeitnehmer.
Warum muss der Arbeitgeber weiter den Lohn zahlen?
Irrtum 12: Der Arbeitgeber muss auch dann weiter den Lohn zahlen, wenn der Mitarbeiter wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten kann. Richtig ist: Ist sein Kind krank, hat der Arbeitnehmer das Recht, zuhause zu bleiben – jedoch unbezahlt. Ist er gesetzlich krankenversichert, bekommt er von der Krankenkasse Krankengeld.
Ist das Abwerben von Mitarbeitern strafbar?
Ist Abwerben von Mitarbeitern strafbar? Generell ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt, gehört es doch zur freien Marktwirtschaft. Und natürlich ist es auch jedem Arbeitnehmer freigestellt, selbst zu entscheiden, wo er arbeiten möchte.