FAQ

Kann sich der Arbeitgeber von der Verpflichtung befreien Schwerbehinderte einzustellen?

Kann sich der Arbeitgeber von der Verpflichtung befreien Schwerbehinderte einzustellen?

Arbeitgeber – auch Kleinbetriebe, die nach o.g. Kriterien nicht der Beschäftigungspflicht unterliegen – können in vielen Fällen Förderleistungen für die Beschäftigung und Einstellung schwerbehinderter Menschen in Anspruch nehmen.

Wie viele Schwerbehinderte muss ein Arbeitgeber beschäftigen?

Arbeiten im Unternehmen im Jahresdurchschnitt monatlich mindestens 20, aber weniger als 40 Mitarbeiter, muss der Arbeitgeber einen Schwerbehinderten beschäftigen. Bei mindestens 40, aber weniger als 60 Mitarbeitern ist der Arbeitgeber verpflichtet, zwei Schwerbehinderte zu beschäftigen.

Welche Vorteile habe ich bei 50% Schwerbehinderung?

Ab einem „Grad der Behinderung“ von 50 haben Sie auch Vorteile, was Zusatzurlaub betrifft: Ihnen stehen fünf zusätzliche Tage bezahlter Urlaub pro Jahr zu. Allerdings nur bei einer 5-Tage-Woche. Diese Regelung gilt für Gleichgestellte mit einem GdB unter 50 jedoch nicht.

Wie ist die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft?

Über den Grad der Behinderung sowie die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft entscheidet das Versorgungsamt. Bei einem geringeren Grad der Behinderung als 50, aber mindestens 30, kann der Arbeitnehmer beantragen, einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu werden.

Welche Arbeitsplätze haben sie für schwerbehinderte Menschen?

Ab 20 Arbeitsplätzen haben Sie eine Beschäftigungspflicht. Bestehen in Ihrem Betrieb mindestens 20 Arbeitsplätze, sind Sie verpflichtet, auf mindestens 5 % Ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 71 Abs.

Ist der Zusatzurlaub nur für schwerbehinderte Arbeitnehmer möglich?

Zusatzurlaub gibt es nur für schwerbehinderte Mitarbeiter. Schwerbehinderten Arbeitnehmern mit einem GdB ab 50 müssen Sie einen jährlichen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen gewähren (§ 125 SGB IX). Achtung: Gleichgestellte Arbeitnehmer haben hingegen keinen Anspruch auf Zusatzurlaub (§ 68 Abs.

Wie können sie einen schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen?

Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz. Wollen Sie einem schwerbehinderten Mitarbeiter ordentlich oder außerordentlich kündigen, benötigen Sie immer die vorherige Zustimmung des zuständigen Integrationsamts (§ 85 SGB IX). Anderenfalls ist Ihre Kündigung allein aus diesem Grund unwirksam!

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