Was ist der Anwaltsvertrag?

Was ist der Anwaltsvertrag?

Der Anwaltsvertrag kann i.d.R. nur entweder Dienst- oder Werkvertrag sein, weshalb dann alternativ die § 611 ff. BGB oder die § 631 ff. BGB maßgeblich wären. Bis zu diesem Punkt deckt sich das mit der Fall-Lösung bei Alpmann, denn dort erfolgt eine Einordnung als Dienstvertrag. Dabei darf man aber nach Hermanns nicht stehen bleiben:

Welche Bedeutung hat der Anwaltsvertrag als Dienst- oder Werkvertrag?

Die Einordnung des Anwaltsvertrages als Dienst- oder Werkvertrag hat erhebliche Bedeutung zum Beispiel für die Frage der Kündigungsmöglichkeit bezüglich des bestehenden Vertrages und der Vergütungsansprüche des Rechtsanwaltes nach Kündigung des Vertrages.

Welche Regelungen sind auf jede Vertragsart anwendbar?

Gibt es Regelungen, die auf jede Vertragsart anwendbar sind? Unter das allgemeine Vertragsrecht oder einfach nur Vertragsrecht fallen alle gesetzlichen Bestimmungen und Normen, die sich mit privatrechtlichen Verträgen sowie dazugehörigen Vertragstypen befassen und Regelungen zu Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsparteien beinhalten.

Was ist das allgemeine Vertragsrecht?

Unter das allgemeine Vertragsrecht oder einfach nur Vertragsrecht fallen alle gesetzlichen Bestimmungen und Normen, die sich mit privatrechtlichen Verträgen sowie dazugehörigen Vertragstypen befassen und Regelungen zu Rechtsbeziehungen zwischen Vertragsparteien beinhalten. Was ist der oberste Grundsatz des allgemeinen Vertragsrechts?

Ist der Anwaltsvertrag ein Dienstvertrag?

Der Anwaltsvertrag ist meist ein Dienstvertrag mit dem Inhalt einer Geschäftsbesorgung, sodass für ihn §§ 611, 627, 675 BGB gelten. Nun könnte man meinen, dass es sich nur um eine terminologische Ungenauigkeit handelt, die rechtlich aber irrelevant ist. Jedoch ist dem nicht so, wie wir bei Hermanns, Jura 2014, 365 (366) erfahren.

Ist der Anwaltsvertrag gebunden?

Der Anwaltsvertrag ist an keine Form gebunden. Der Anruf “bitte prüfen Sie…” oder “was soll ich tun ..” sowie die Übermittlung der dazugehörigen Informationen genügen – und schon ist der Auftrag, Mandat genannt, zustande gekommen. Das Mandat kommt bereits mit der Überlassung fallbezogener Informationen zustande – und das ist auch gut so.

Welche Vorschriften gelten für den Anwaltsvertrag?

Zudem verteilen sich die Regelungen über viele Vorschriften und Gesetze. In der Regel stellt der Anwaltsvertrag einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag dar. Dieser ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), vor allem in den §§ 675 ff sowie den §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 BGB geregelt.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben