Wann muss ich zu einem Durchgangsarzt?

Wann muss ich zu einem Durchgangsarzt?

Wer nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin länger als eine Woche behandelt wird oder arbeitsunfähig ist, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, um die Kosten für eine Behandlung über die gesetzliche Unfallversicherung abrechnen zu können.

Ist es egal zu welchem Durchgangsarzt man geht?

Nicht mal Notärzte wissen, dass Erst-Helfer im ernst Fall über die Unfallkasse versichert sind… Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen.

Wer darf bei Arbeitsunfall krank schreiben?

bei einem Arbeitsunfall darf nur ein Krankenhaus oder D-Arzt tätig werden, der Grund dafür ist das ein Durchgangsarzt eine Zulassung zur berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung besitzt und daher von den Berufsgenossenschaften bestellt wird.

Ist ein Hausarzt ein Durchgangsarzt?

Im Regelfall sind es Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Den richtigen Durchgangsarzt in Ihrer Nähe können Sie bei der DGUV direkt online finden. Ausnahmen gibt es aber auch: Kleine Unfälle kann auch ein Allgemeinarzt behandeln.

Wie handelt es sich um einen Arbeitsunfall?

Um einen Arbeitsunfall handelt es sich, wenn der Unfall im Zuge einer beruflichen Tätigkeit erfolgte. Dazu zählt auch der Weg von und zur Arbeit. am Arbeitsplatz, die durch die Arbeitstätigkeit verursacht werden, wenn die Schädigung überwiegend auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist.

Ist eine Verletzung während der Arbeit unbedenklich?

Wird eine Verletzung während der Arbeit beispielsweise als unbedenklich abgetan und der Arbeitnehmer meldet den Arbeitsunfall gar nicht erst beim Arbeitgeber, kann dieser wiederum seiner Pflicht nicht nachkommen, der BG den Unfall zu melden.

Ist der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall Pflicht?

Der Weg nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt ist Pflicht. Aber zählt der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall zur Arbeitszeit? Dazu urteilte das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1984 [Az. 5 AZR 92/82], dass eine Vergütung nur vom Arbeitnehmer verlangt werden kann, wenn der Arztbesuch notwendig war.

Wie darf der D-Arzt für einen Arbeitsunfall zuständig sein?

Generell darf bei einem Arbeitsunfall nur der Durchgangsarzt Heilmittel wie Massagen oder Krankengymnastik sowie Hilfsmittel (z. B. Prothesen) verordnen. Das gesamte Vorgehen wird als berufsgenossenschaftliches Verfahren oder auch als Durchgangsarztverfahren bezeichnet. Übrigens: Der D-Arzt ist für einen Arbeitsunfall zuständig.

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