Wie steht der Arbeitgeber vor Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Auch hier steht der Arbeitgeber in der Pflicht, seine Angestellten vor Benachteiligung und Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen. Zu diesem Zweck kann es beispielsweise erforderlich sein, Ermahnungen auszusprechen, Lieferverträge zu kündigen oder sogar Hausverbote zu erteilen.
Wie sind Arbeitgeber verpflichtet gegen Diskriminierung zu handeln?
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes zu gewährleisten. Das AGG schreibt Ihnen sowohl Handlungs- als auch Unterlassungspflichten vor. Das heißt, Sie müssen in zwei Bereichen aktiv gegen Diskriminierung handeln:
Ist die Verweigerung einer Einstellung oder der Beförderung Diskriminierung?
Die Verweigerung einer Einstellung oder der Beförderung innerhalb des Unternehmens aufgrund fehlender körperlicher oder geistiger Eignung stellt keine Diskriminierung dar. Für alle Ungleichbehandlungen gilt jedoch, dass Arbeitgeber eine plausible Begründung nachvollziehbar darstellen und gegebenenfalls mit Nachweisen belegen müssen.
Was ist ein Beschwerderecht bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Nach § 13 AGG haben Arbeitnehmer bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz ein Beschwerderecht bei einer dafür zuständigen Stellen. Gerade in größeren Unternehmen sollte zu diesem Zweck eine konkrete Anlaufstelle eingerichtet werden und jeden Mitarbeiter darüber zu informieren.
Wie werden Diskriminierungen definiert?
Im AGG werden alle Formen von Diskriminierung definiert – also nicht nur die Altersdiskriminierung, sondern auch Diskriminierung von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihrem Geschlecht oder einer Behinderung. Und auch der Umgang mit diesen Ungleichbehandlungen ist dort geregelt.
Was ist die Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses?
Verboten ist Diskriminierung insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses bei der Festsetzung des Entgelts bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen bei den sonstigen Arbeitsbedingungen
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Diskriminierung am Arbeitsplatz?
Die gesetzliche Grundlage findet sich im Antidiskriminierungsgesetz (eigentlich: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG), welches am 18.08.2006 in Kraft trat und dazu dienen soll, Benachteiligungen der oben erwähnten Personengruppen zu verhindern beziehungsweise zu beseitigen. Was kann man gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz tun?
Wie kann man eine Diskriminierung am Arbeitsplatz melden?
Liegt eine Diskriminierung am Arbeitsplatz vor, kann sich der/die Betroffene an die Personalabteilung beziehungsweise Geschäftsführung, den Betriebsrat oder Personalrat, die interne Beschwerdestelle beziehungsweise Antidiskriminierungsstelle,
Was bedeutet ein Fall von Diskriminierung im Unternehmen?
Wird ein Fall von Diskriminierung dem Unternehmen mitgeteilt, so ist dieses in der Verpflichtung, zu handeln. In der Praxis bedeutet dies, dass es die Umstände, durch die sich der betreffende Mitarbeiter diskriminiert fühlt, abzustellen hat.
Wie können sie sich gegen Diskriminierungen wehren?
Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren. Wenn Sie zunächst Rat brauchen: Fragen Sie bei Ihrer Arbeiterkammer oder Fachgewerkschaft nach. Wenn es zum Rechtsstreit kommt: Sie können beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.