Wie kann ich mich kündigen?
Das kann auch mündlich, per E-Mail oder SMS erfolgen, ausser es sei vertraglich eine bestimmte Form vereinbart worden. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich aber immer, schriftlich zu kündigen und sich den Empfang der Kündigung von der Gegenpartei bestätigen zu lassen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Kündigung zu beachten?
Drei Wochen Zeit für Klage. Darüber hinaus ist im Fall einer Kündigung die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage zu beachten. Wenn man sie versäumt, gilt eine Kündigung als rechtmäßig – egal, ob sie die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich auch erfüllt hat. Daher heißt es, schnell zu reagieren.
Ist das ein Kündigungsgrund?
«Ist das ein Kündigungsgrund?», fragen Anrufer an der Beratungs-Hotline des Beobachters häufig, wenn ihnen im Job ein Missgeschick passiert ist oder es zu Konflikten mit Vorgesetzten kommt. Die Antwort: Kann sein, muss aber nicht. Denn im Schweizer Arbeitsvertragsrecht herrscht der Grundsatz der Kündigungsfreiheit.
Wie solltet ihr nach der Kündigung weiterarbeiten?
In manchen Firmen ist es üblich nach der Kündigung ein Abschiedsgespräch mit der Personalabteilung zu führen. Auch hier solltet ihr nicht mit dem Chef und den Kollegen abrechnen, seid ehrlich und sprecht auch schwierige Punkte an, aber vermeidet es zu lästern. In den letzten Wochen nach der Kündigung solltet ihr weiterarbeiten wie zuvor auch.
Beachten Sie, dass Ihre Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Kündigen Sie nie per E-Mail oder Fax, sondern in einem Kündigungsschreiben. Schreiben Sie in das Kündigungsschreiben, dass Sie fristgerecht zum nächstmöglichen Termin bzw. zu dem von Ihnen bestimmten Termin kündigen.
Wie lange muss ein Mitarbeiter kündigen?
Wenn Mitarbeiter * innen ihr Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen kündigen, müssen sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Die Beendigung des Vertrags muss in der Regel auf den 15. oder letzten Tag des Kalendermonats fallen.
Wie kann ich meinen Minijob kündigen?
Sie können Ihren Minijob mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende jedes Monats kündigen. Ihre vertragliche Vereinbarung kann hiervon abweichen, wenn eine kürzere Frist vereinbart wurde, weil Sie nur vorübergehend als Aushilfe für Ihren Arbeitnehmer tätig wurden.
Ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung ist grundsätzlich als unwirksam anzusehen, wenn sie auf willkürlichen oder sachfremden Motiven beruht. Hierzu gehört z. B. die Kündigung aus Rachsucht oder Vergeltung oder die Kündigung wegen Homosexualität.