Kann der Chef die Annahme von Trinkgeld verbieten?
Die Annahme von Trinkgeldern ist bei öffentlichen Amtsträgern strafrechtlich verboten. Da Trinkgelder regelmäßig nicht zum Entgelt gehören, sind sie bei Entgeltfortzahlungsansprüchen, Urlaubsentgelt, Betriebsratstätigkeit oder Tariflohnansprüchen nicht zu berücksichtigen.
Warum dürfen Kassierer kein Trinkgeld annehmen?
Üblich ist, dass Kassierer (zumindest in allen mir bekannten Supermärkten) kein Trinkgeld annehmen dürfen. Das hat vor allem den Grund, dass kein Mitarbeiter „unkontrollierbares“ Geld mit sich führt.
Was passiert mit Trinkgeld?
Das Trinkgeld muss weder beim Chef abgegeben, noch mit anderen Kollegen geteilt werden. Das Trinkgeld ist auch kein Bestandteil des Lohns. Für die Kellner ist das eine doppelt gute Nachricht: Trinkgeld wird zusätzlich zum Arbeitsentgelt gezahlt – und es ist eine steuerfreie Einnahme (§3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz).
Kann der Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung geltend machen?
Unterlässt er dies, ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, seine Ansprüche geltend zu machen. Verhindert der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruches gegen Dritte auf den Arbeitgeber, kann dieser die Entgeltfortzahlung verweigern.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer zu freistellen?
Solange noch keine Entscheidung der Behörde vorliegt, „wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in jedem Fall freistellen dürfen“, so Bredereck. Der Arbeitgeber dürfte sogar dazu verpflichtet sein, da er gegenüber den übrigen Mitarbeitern entsprechende Fürsorgepflichten hat. „In dem Fall muss der Arbeitnehmer aber weiter bezahlt werden.
Kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?
JuraForum.de-Tipp: Fällt der Verweigerungsgrund nachträglich weg, muss der Arbeitgeber auch die Entgeltfortzahlung nachholen. Sollte der Arbeitgeber an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zweifeln, kann er ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung verlangen. Weiterhin kann er auch hier die Lohnfortzahlung verweigern.
Wie lange ruht der Anspruch auf Krankengeld?
Solange und soweit Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber geleistet wird, ruht der Anspruch auf Krankengeld. Leistet der Arbeitgeber nun, berechtigt oder unberechtigt, keine Lohnfortzahlung, fällt der Grund für das Ruhen weg. Daher ist nun Krankengeld zu zahlen.