Welcher grundsatzliche Unterschied besteht zwischen der pflegerischen und arztlichen Dokumentationspflicht im Krankenhaus?

Welcher grundsätzliche Unterschied besteht zwischen der pflegerischen und ärztlichen Dokumentationspflicht im Krankenhaus?

Wesentlicher Unterschied zum pflegeri- schen Dokumentationsrecht ist, dass der Arzt seine ärztliche Dokumentationspflicht delegieren kann. Keine Bedenken bestehen, dass Eintragungen durch Dritte vorgenom- men werden. Demgegenüber kann die pflegerische Dokumentation nicht delegiert werden.

Wie darf die Pflegedokumentation aufbewahrt werden?

Die Pflegedokumentation: Aufbewahrung Wird Ihr Angehöriger zu Hause gepflegt, wird dort auch die Pflegedokumentationsmappe aufbewahrt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa weil Ihr Angehöriger die Mappe versehentlich zerstören könnte, kommt sie zur Aufbewahrung zum Pflegedienst.

Was müssen Ärzte dokumentieren?

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Arzt Anamnese und Diagnose in die Dokumentation aufnimmt, durchgeführte Untersuchungen inklusive Ergebnisse, sämtliche Befunde, Therapien und deren Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen sowie Einwilligungen und Aufklärungen.

Welche Daten werden in einer Pflegeanamnese erhoben?

Pflegeanamnese (griech.: anamimneskein, sich erinnern) ist eine Datensammlung über einen Patienten und seinen Hintergrund (z. B. Familie, Lebensumgebung, Erfahrungen, Erinnerungen), die bei der Analyse des Gesundheitszustandes des Patienten verwendet werden kann.

Was ist wichtig bei der Pflegedokumentation?

Durchführung der Pflegedokumentation Neben Name, Adresse und Krankenkassenzugehörigkeit werden die Kontaktdaten der Angehörigen festgehalten. Es findet sich Platz für ergänzende, für die Pflege wichtige Informationen. Ein weiteres Formular enthält Angaben zur Krankheitsgeschichte.

Wer hat Einblick in die Dokumentation des Pflegebedürftigen?

Die oder der zu Pflegende darf selbstverständlich Einsicht nehmen in die Unterlagen zur Pflege, die die Einrichtung über sie/ihn angelegt hat und führt. Das ergibt sich zum einen schon aus einer Nebenpflicht zum Heimvertrag, zum zweiten aber auch aus § 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

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