Wann ist eine Kündigung rechtswidrig?
Eine Kündigung ist genau dann unwirksam, wenn die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften für eine Kündigung nicht eingehalten wurden. Eine rechtswidrige Kündigung besteht ebenfalls, wenn die Meinung vom Betriebsrat nicht eingeholt wurde – sofern dieser im entsprechenden Unternehmen vorhanden ist.
Was bringt mir eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist immer sinnvoll, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, für die es aus Sicht des Arbeitnehmers keinen vernünftigen Grund gibt. Dann profitieren Sie vom Kündigungsschutz. Außerdem macht eine Kündigungsschutzklage immer dann Sinn, wenn eine Kündigung fristlos ausgesprochen wurde.
Was ist ein Sonderfall der Kündigung?
Ein Sonderfall der Kündigung ist die Änderungskündigung. Dabei handelt es sich um eine Kündigung, die gleichzeitig ein neues Vertragsangebot zu geänderten Bedingungen enthält. Der Arbeitnehmer verliert hier nicht seine Arbeit, sondern bekommt die Möglichkeit, weiter im Betrieb zu arbeiten.
Wer hat die Kündigung unterschrieben?
Prüfen Sie, wer die Kündigung unterschrieben hat und, ob die Person zur Kündigung berechtigt ist. In der Regel ist dies nur der Personalleier oder Geschäftsführer, Bei mehreren Geschäftsführern müssen alle Geschäftsführer unterschreiben, wenn diese nicht alleinvertretungsberechtigt sind. Die Angabe finden Sie im Handelsregisterauszug.
Warum braucht die Kündigung keinen Kündigungsgrund?
Grundsätzlich braucht die Kündigung keinen Kündigungsgrund enthalten. Sind im Betrieb aber mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, so gelten die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Nach diesen Regelungen ist eine Kündigung nur rechtmäßig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
Ist die Kündigung unwirksam?
Die Kündigung ist dann unwirksam. Ihr Arbeitgeber kann zwar erneut kündigen und eine Vollmacht beifügen. Im Idealfall kann er dann aber die ursprüngliche Kündigungsfrist nicht mehr halten, so dass Sie auf diese Weise den Beendigungstermin hinausschieben können.