Wer muss uber Kundigung informiert werden?

Wer muss über Kündigung informiert werden?

Möchte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ordentlich kündigen, muss er dies dem Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG unter Angabe der Person des betroffenen Arbeitnehmers, der Gründe für die Kündigung sowie unter Hinweis auf die Art der Kündigung (ordentliche Kündigung) mitteilen.

Wer informiert über Krankengeld?

Der behandelnde Arzt übermittelt dann das Attest digital an die Krankenkasse. Für Arztpraxen ist allerdings die elektronische Übermittlung erst ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtend. Solange gilt: Sind Sie krankgeschrieben, klären Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob die Bescheinigung digital übermittelt werden kann.

Wann verliere ich den Anspruch auf Krankengeld?

Denn, wer nicht durchgehend einen gelben Schein vom Arzt vorlegen kann, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld. Dies kann für die gesamte Dauer des Krankengeldbezuges von 1 ½ Jahren gelten. Denn die Krankschreibung eines Arztes oder Facharztes gilt immer erst ab dem Tag nach dem Praxisbesuch.

Wann muss der Betriebsrat über eine Kündigung informiert werden?

Falls der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken äußern möchten, hat er das unter Angabe der Gründe spätestens innerhalb einer Woche schriftlich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Andernfalls gilt die Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt eine Frist von drei Tagen.

Ist eine Kündigung Mitbestimmungspflichtig?

Betriebsverfassungsgesetz. § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Wann wird Krankengeld bei Wiedereingliederung ausgezahlt?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Krankengeld ab dem Tag, an dem der Arzt dies ärztlich festgestellt hat. Dies gilt auch bei stationären Aufenthalten. Meist erhalten Sie das Krankengeld allerdings erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, da zuvor der Arbeitgeber für sechs Wochen Entgeltfortzahlung leistet.

Wie lange habe ich Zeit Krankengeld zu beantragen?

Die (Folge-)Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am siebten Tag nach dem Auslaufdatum der letzten Arbeitsunfähigkeits -Bescheinigung der Krankenkasse gemeldet werden. Andernfalls gibt es kein Krankengeld. Die Krankenkassen nehmen diese 7-Tages-Frist wohl überwiegend sehr ernst – wie auch im verhandelten Fall.

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