Ist die Teilnahme an einer Personalversammlung Pflicht?

Ist die Teilnahme an einer Personalversammlung Pflicht?

Teilnahmeberechtigt ist der in § 52 BPersVG genannte Personenkreis. Personalversammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Eine Teilnahmepflicht der Beschäftigten zu den Personalversammlungen besteht nicht. Nimmt der Beschäftigte teil, ist ihm die Zeit so gutzuschreiben, als hätte er gearbeitet.

Wen vertritt der Personalrat?

Aufgaben des Personalrats Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle (Schulamt, Bezirksregierung oder Ministerium). Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, die Gleichbehandlung der Beschäftigten zu überwachen (§ 62 LPVG).

Wer steht über dem Personalrat?

Dazu gehören alle verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrer*innen, die pädagogischen Mitarbeiter*innen im Landesdienst und alle Referendar*innen/Lehramtsanwärter*innen. Der Personalrat hat bis zu 25 Mitglieder, die auf Listen zur Wahl stehen.

Ist der Personalrat zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schweigepflicht gilt für alle Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen (§ 10 BPersVG). …

Wann endet die Amtszeit des Personalrates?

März bis 31. Mai 2020 noch nicht gewählt wurde, kann dies bis spätestens 31. März 2021 nachgeholt werden. Konstituiert sich ein neugewählter Personalrat in dieser Zeit, endet damit die Amtszeit des bestehenden.

Was hat die Teilnahme an der Personalversammlung zu Folge?

Die Teilnahme an der Personalversammlung hat für die Beschäftigten keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge. Gibt es bestimmte Themen für die Personalversammlung? Zwingend ist der Tätigkeitsbericht des Personalrats.

Sind außerordentliche Personalversammlungen zulässig?

Außerordentliche Personalversammlungen sind ebenfalls zulässig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Personalrat sie für erforderlich hält. Darüber hinaus steht dem Personenkreis des § 50 Abs. 2 BPersVG das Recht zu, gegenüber dem Personalrat das Abhalten einer Personalversammlung zu beantragen und hierfür Tagesordnungspunkte zu benennen.

Wann muss der Personalrat die Personalversammlung durchführen?

Der Personalrat muss die Personalversammlung innerhalb von 15 Arbeitstagen seit Antrag der Gewerkschaft durchführen (§ 59 Abs. 3 BPersVG n.F.). Finden Personalversammlungen immer als Vollversammlung statt?

Welche Angelegenheiten darf die Personalversammlung behandeln?

Die Personalversammlung darf alle Angelegenheiten behandeln, die die Dienststelle oder ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen, insbesondere Tarif-, Besoldungs- und Sozialangelegenheiten sowie Fragen der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 51 BPersVG).

Ist die Teilnahme an einer Personalversammlung Pflicht?

Ist die Teilnahme an einer Personalversammlung Pflicht?

Müssen Personalversammlungen regelmäßig stattfinden? Ja. Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr eine (ordentliche) Personalversammlung abzuhalten und über seine Tätigkeiten zu berichten (§ 59 Abs. 1 BPersVG n.F.).

Was bedeutet Personalversammlung?

Die Personalversammlung ist eine nicht öffentliche Versammlung aller Beschäftigten einer Dienststelle. Die Personalversammlung soll über Fragen, die die Beschäftigten betreffen, (durch den Personalrat, den Arbeitgeber, den Gewerkschaftsführer) informieren, und der Personalrat soll seine Tätigkeit darstellen.

Wer darf an Personalversammlung teilnehmen?

Und wer darf teilnehmen? Die Personalversammlung ist nicht öffentlich. Sie besteht – grundsätzlich nur – aus den Beschäftigten der Dienststelle; dazu gehören u. a. auch im Elternurlaub befindliche, abgeordnete und minderjährige Beschäftigte sowie der Dienststellenleiter, aber auch Leiharbeitneh- mer (§ 14 Abs.

Können alle Mitarbeiter an einer Personalversammlung teilnehmen?

Teilnahme an der Personalversammlung Nach allen Gesetzen können an den Veranstaltungen neben den Personalratsmitgliedern und den Beschäftigten Vertreter der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften sowie der Dienststellenleitung und der Arbeitgebervereinigung beratend teilnehmen.

Warum gibt es Personalräte?

Der:Die Personalrat:rätin überwacht, dass die Rechte und Schutzvorschriften der Beschäftigten eingehalten werden. Er:Sie hat ein offenes Ohr für berechtigte Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und ist dazu verpflichtet, sie an die Dienststellenleitung weiterzugeben und Abhilfe einzufordern.

Welche Rolle hat der Personalrat?

Aufgaben des Personalrats Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle (Schulamt, Bezirksregierung oder Ministerium). Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, die Gleichbehandlung der Beschäftigten zu überwachen (§ 62 LPVG).

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