Wo beantrage ich das Sorgerecht?

Wo beantrage ich das Sorgerecht?

Wie kann ich das Sorgerecht beantragen? Das geht mit einer Sorgerechtserklärung. In dieser Urkunde erklären die Eltern das geteilte Sorgerecht rechtsverbindlich, entweder gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar. Voraussetzung ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt.

Wie bekomme ich als Vater das Sorgerecht?

Wie kann man als Vater das Sorgerecht beantragen?

  1. beide Elternteile müssen volljährig sein.
  2. die Eltern dürfen nicht miteinander verheiratet sein.
  3. bislang musste die Mutter das alleinige Sorgerecht haben.
  4. der Vater hat seine Vaterschaft anerkannt.
  5. beide Elternteile erscheinen persönlich zur Beurkundung.

Ist das Sorgerecht für das Kind abzugeben?

Sehen sich beide Eltern nicht in der Lage, für das Kind zu sorgen, dann besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, das Sorgerecht auf das Jugendamt oder auf Pflegeeltern zu übertragen. Das Sorgerecht abzugeben, hat Konsequenzen, über die sich jeder Erziehungsberechtigte bewusst sein sollte:

Wie entfällt das Sorge­Recht für das eigene Kind?

Die Personen- und Ver­mö­gens­sor­ge für das eigene Kind entfällt komplett. Wenn der mit dem allei­ni­gen Sor­ge­recht betraute Eltern­teil verstirbt, bekommt der Eltern­teil, der das Sor­ge­recht abgegeben hat, dieses nicht auto­ma­tisch zurück – auch dann nicht, wenn er es aus­drück­lich möchte.

Kann man das alleinige Sorgerecht beantragen?

Wird das alleinige Sorgerecht allerdings beantragt, ohne das der ehemalige Lebenspartner dem zustimmt , muss das Familiengericht eine Entscheidung zum Wohl des Kindes treffen. Der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht übernehmen will, muss darlegen können, dass das Kindeswohl beim Ex-Partner gefährdet wäre.

Was ist das zuständige Jugendamt für Sorgerecht?

Ansprechpartner ist zunächst das zuständige Jugendamt, um Details und offene Fragen zu dieser sehr persönlichen und individuellen Entscheidung zu klären. Für die Abgabe des Sorgerechts muss der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht übernehmen soll, dann einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen.

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