Kann man sich ohne Trennungsjahr scheiden lassen?
Nach § 1565 Abs. 2 BGB kann eine Ehe nur ohne Trennungsjahr geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe eine „unzumutbare Härte“ für einen der Partner darstellen würde. Die Gründe dafür müssen beim anderen Partner liegen und so gravierend sein, dass die Fortsetzung der Ehe als unzumutbar zu erachten ist.
Ist ein trennungsjahr Pflicht?
Vor einer Scheidung müssen Ehepaare in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben. Erst dann wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, kann das Gericht dennoch die Scheidung aussprechen, wenn beide seit drei Jahren getrennt leben (§ 1566 Abs. 2 BGB).
Wie lange dauert der Scheidungstermin bei Gericht?
Da stellt sich natürlich die Frage nach dem Ablauf der Scheidung. Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder eine streitige Scheidung handelt. Bei ersterer kann der Scheidungstermin bei Gericht schon nach wenigen Minuten erledigt sein.
Wie reagiert der scheidungswillige Ehegatte auf die Scheidung?
Falls der scheidungswillige Ehegatte nur die Scheidung und keine Folgesachen beantragt, reagiert der andere Ehepartner erst einmal nicht. Später werden dann zahlreiche Verhaltensweisen des Antragstellers vorgetragen, die zu einer Unterbrechung der Trennung und damit der Trennungszeit geführt haben.
Welche Vorteile haben sie bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt liegen auf der Hand. Sie sparen Gebühren: Bei der einvernehmlichen Scheidung zahlen Sie nur die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren und den eventuell durchzuführenden Versorgungsausgleich.
Wie kann man bei einer Scheidung einen Hausrat ausstatten?
Für den bei einer Scheidung überlassenen Hausrat kann nach § 1568b Absatz 3 BGB eine Ausgleichszahlung veranlasst werden, da sich der Ehepartner, der bei einer Trennung auf den Hausrat verzichtet, komplett neu ausstatten muss.