Was darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen?
Was darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern aus Sicht des deutschen Arbeitsrechts verlangen – und was nicht? Eine kleine Übersicht. Chefs können Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, ihr Diensthandy mit in die Ferien zu nehmen und jederzeit erreichbar zu sein.
Hat der Arbeitgeber zwingende Mitbestimmungsrechte des Arbeitnehmers?
Missachtet der Arbeitgeber zwingende Mitbestimmungsrechte des Arbeitnehmers bei sozialen Angelegenheiten, führt auch dies zur Unwirksamkeit. Auch hier bedarf es keines ausdrücklichen Leistungsverweigerungsrechts des Arbeitnehmers. Dies sind die eigentlichen Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitnehmers.
Ist der Arbeitgeber nicht berechtigt zur Verweigerung der Arbeit?
Überschreitet der Arbeitgeber hingegen diese Grenzen, ist dieses nicht der Fall. Der Arbeitnehmer ist dann zur Verweigerung der zugewiesenen Arbeit berechtigt. Zwingende Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen gehen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers vor.
Ist der Arbeitgeber verantwortlich für die unzumutbaren Arbeitsbedingungen?
Das ergibt sich aus § 326 Abs. 1 BGB. Nur wenn der Arbeitgeber für die unzumutbaren Arbeitsbedingungen verantwortlich ist, selbst gegen Schutzgesetze verstoßen hat oder bei Gewissensgründen keine andere Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer geprüft hat, ist er verpflichtet, die Vergütung weiter zu zahlen.
Ist die Überprüfung von Mitarbeitern noch erlaubt?
Rechtlich passiert ist aber noch nichts. Die Überprüfung von Mitarbeitern ist erlaubt, aber nur stichprobenartig, nach dem Würfelprinzip oder bei einem konkreten Verdacht. Das musste sich die US-Marke Hollister vom Landesarbeitsgericht Hessen sagen lassen. Der Betriebsrat hatte geklagt.
Wie hoch sind die Absätze einer Zeitarbeitsfirma?
Die Beratungsgesellschaft PwC schrieb in London der Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma vor, den ganzen Tag auf fünf bis zehn Zentimeter hohen Absätzen zu stehen. Empfangsdamen, so die Logik, müssten einen guten Eindruck hinterlassen.
Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingte Absenzen verlangen?
Krankheitsbedingte Absenzen Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht (Art. 330a Abs. 1 OR).
Kann der Arbeitgeber Angaben zur Erkrankung verlangen?
Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.