Was wird in der betriebsärztlichen Untersuchung gemacht?
Folgende Inhalte sind erlaubte Bestandteile der betriebsärztlichen Untersuchung: Körperliche Untersuchung von Herz, Lunge und Leber. Blutdruck- und Pulsmessung. Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten festzustellen.
Was wird bei einstellungsuntersuchung gemacht?
Die Überprüfung der Gesundheit der potenziellen neuen Mitarbeiter*innen ist die Funktion einer Einstellungsuntersuchung. Als Sonderform einer Eignungsuntersuchung wird vor Inanspruchnahme der Tätigkeit geprüft, ob der Bewerber den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen einer Stelle gewachsen ist.
Was wird bei der g37 gemacht?
Für die spezielle Untersuchung ermittelt der Betriebsarzt das Sehvermögen Ihrer Mitarbeiter/-innen. Er untersucht mit einem Sehtest: Sehschärfe Ferne. Sehschärfe Nähe, auch bezogen auf den Arbeitsplatz.
Ist eine betriebsärztliche Untersuchung begründet?
Eine begründete Veranlassung für eine betriebsärztliche Untersuchung liegt nicht bereits dann vor, wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten hegt (Howald, in: Burger, Kommentar zum TVöD, § 3 Rn. 42). Der Arbeitgeber muss Zweifel an der Arbeitsfähigkeit, nicht an der Arbeitsunfähigkeit haben.
Wie erfolgt die Einstellungsuntersuchung?
Untersuchungen durch den Betriebsarzt. Der Betriebsarzt führt auch die Einstellungsuntersuchung und die betriebsärztliche Untersuchung durch. Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung prüft der Arbeitsmediziner, ob der Mitarbeiter für die zu besetzende Stelle geeignet ist. Hier werden vor allem die körperlichen Voraussetzungen überprüft,
Wie wird die Untersuchung mitgeteilt?
Das Ergebnis der Untersuchung wird der Beschäftigungsbehörde schriftlich mitgeteilt, § 48 II Bundesbeamtengesetz. Der Beamte selbst wird oft nicht (umfassend) informiert. Hier sollte man zumindest auf Erteilung einer Abschrift drängen.
Wer hat Erfahrungen mit dem Betriebsarzt gemacht?
Erfahrungen mit dem Betriebsarzt haben nur Arbeitnehmer gemacht, welche direkt vom Chef oder der Krankenkasse zu einer Untersuchung gebeten wurden. Nach einem Arbeitsunfall ist es häufig der Fall, dass der Arbeitnehmer nach der allgemeinmedizinischen Behandlung und Untersuchung zusätzlich eine Betriebsärztliche Untersuchung in Anspruch nehmen muss.