Wird Personalakte weitergegeben?
Die Personalakte darf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht an betriebsfremde Personen weitergegeben werden. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, die enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die meisten Informationen, die in der Personalakte zu finden sind, gehen niemanden etwas an.
Wer darf in die Personalakte schauen?
Der Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, dass gemäß § 83 BetrVG jeder Arbeitnehmer das Recht hat, die Personalakte – ohne Angaben von Gründen – jederzeit einsehen zu dürfen. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten also grundsätzlich die Einsichtnahme in die eigene Personalakte gewähren.
Wie lange müssen Personalakten im öffentlichen Dienst aufbewahrt werden?
(1) Personalakten sind nach ihrem Abschluss von der personalaktenführenden Behörde fünf Jahre aufzubewahren.
Was darf in einer Personalakte nicht stehen?
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Arbeitnehmers sollten sich weder Listen über seine Krankheitstage und Abwesenheit befinden noch psychologische Gutachten. Weitere Informationen, die nicht in die Personalakte gehören: Facebook oder weitere Social-Media Profile. Ärztliche Unterlagen.
Was ist das Recht der Personalakte zu kopieren?
Recht: Kopieren der Personalakte erlaubt. Ein Arbeitnehmer hat auch das Recht, sich einzelne Blätter oder auch die ganze Akte zu kopieren. Dies hat folgenden Hintergrund: Ein Arbeitnehmer könnte bei seiner Einsichtnahme in die Personalakte entdecken, dass er möglicherweise falsch beurteilt oder falsch eingruppiert wurde.
Warum muss ich deinen Personalausweis kopieren oder Scannen?
In der Praxis heißt das: Wenn du deinen Personalausweis kopieren oder scannen musst, hast du das Recht, alle Informationen, die der Empfänger nicht benötigt, zu schwärzen.
Wie darf der Passinhaber personenbezogene Daten weitergeben?
Andere Personen als der Passinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Pass erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Passinhabers tun.
Was gilt für die Ablage personenbezogener Daten in der Personalakte?
Für die Ablage personenbezogener Daten in der Personalakte bedarf es entweder der Zustimmung des betroffenen Arbeitsnehmers oder aber einer gesetzlichen Grundlage, die dies gestattet oder bestimmt. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit.