Kann Chef Dienstplan ändern?
Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen.
Kann Arbeitgeber arbeitszeiterhöhung ablehnen?
Sowohl beim bisherigen zeitlich nicht begrenzten Reduzierungsrecht nach § 8 TzBfG als auch beim Recht auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG kann der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin, die Arbeitszeit zu reduzieren, aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Kann man seine Arbeitszeit erhöhen?
Das Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in § 9 schreibt extra vor, dass sich Arbeitnehmer jederzeit an den Arbeitgeber wenden können, um ihre wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit zu erhöhen. Stehen keine betriebswirtschaftlichen Gründe entgegen, muss der Chef dem Wunsch entsprechen.
Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten ändern?
Allerdings kann Ihr Arbeitgeber jedoch nicht willkürlich die Arbeitszeiten ändern, sondern nur im Rahmen des „billigem Ermessen“ gem. § 106 GewO. Die Ausübung des “ billigen Ermessen“ beinhaltet, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Umstände des Falles und die beiderseitigen Interessen abzuwägen und angemessen zu berücksichtigen hat.
Kann der Arbeitgeber die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen?
Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach „billigem Ermessen“. Das bedeutet, dass er die Pflicht hat, auf die Interessen der Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen. Im Rahmen der Abwägung muss also letztlich entschieden werden, wessen Gründe überwiegen.
Wie bestimmt der Arbeitgeber die Arbeitszeit?
Der Arbeitgeber bestimmt meist die Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz, dessen Bezeichnung vermuten lässt, dass es die Arbeitszeiten vorgibt, enthält keine praktische Regelung zur zeitlichen Lage der Arbeit. Lesen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag.
Wie kann der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitszeit anordnen?
Eine weitere Hilfestellung kann ein für Ihre Branche geltender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in Ihrem Unternehmen geben. Im Übrigen kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts jederzeit eine Änderung der Arbeitszeit anordnen, soweit er sich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes bewegt.