Warum müssen Zeugen den Saal verlassen?
Nach der Belehrung werden Zeugen meistens gebeten, den Sitzungssaal zu verlassen, damit jeder Zeuge unbeeinflußt von den Angaben der Prozeßbeteiligten und auch von anderen Zeugenaussagen bleibt. Wird der Zeuge erneut in den Gerichtssaal gebeten, beginnt das Gericht mit seiner Vernehmung.
Wie lange dauert eine Aussage vor Gericht?
Sie kann von 15 Minuten bis zu einem ganzen Tag andauern. Das gesamte Strafverfahren kann sich über mehreren Monate ziehen und kann mehrere Hauptverhandlungstage beinhalten.
Warum muss ich als Zeuge vor Gericht aussagen?
Der Zeuge ist nicht nur verpflichtet, bei einer Ladung vor Gericht zu erscheinen, sondern er muss auch aussagen. Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird. Nur in den gesetzlich genannten Fällen kann ein Zeuge seine Aussage verweigern.
Wie kann ich gegen eine Entlassung gerichtlich vorgehen?
Der betroffene Beamte kann gegen eine Entlassung, die nicht auf eigenen Antrag erfolgt ist, gerichtlich vorgehen. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens -sofern ein solches erforderlich ist- ist beim zuständigen Verwaltungsgericht entsprechend Klage einzureichen.
Wie kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlassen?
Doch auch in anderen Fällen kann der Arbeitgeber darauf hinwirken, dass es gar nicht erst zum Prozess kommt – durch eine wasserdichte Kündigung. Um einen Mitarbeiter zu entlassen, braucht er rechtlich zulässige Kündigungsgründe. In vielen Fällen muss er außerdem zunächst eine Abmahnung schreiben, bevor er kündigen darf.
Wann kann der gekündigte Mitarbeiter gegen seine Entlassung Klagen?
Hat der gekündigte Mitarbeiter vor, gegen seine Entlassung zu klagen, kann er sich damit nicht unbegrenzt Zeit lassen. Laut § 4 Kündigungsschutzgesetz muss er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Wie hoch ist die Gebühr für eine außergerichtliche Vertretung?
Das kommt darauf an, wie umfangreich das Verfahren ist. Bei einer außergerichtlichen Vertretung kann man – je nach Aufwand – mit 200 bis 800 Euro rechnen. Geht die Sache dagegen vor Gericht, kommen zusätzliche Gebühren für die Vorbereitung der Hauptverhandlung sowie für die Vertretung im Termin dazu.