Wie kann ich eine mogliche Abfindung berechnen?

Wie kann ich eine mögliche Abfindung berechnen?

Im Falle einer Kündigung und beim Auflösungsvertrag können Arbeitnehmer eine mögliche Abfindung berechnen, indem sie diese Faust-Formel anwenden: Jahre der Betriebszugehörigkeit x 0,5 Brutto-Monatsgehalt. Eine einfache Berechnung der Abfindungshöhe ermöglicht der online Abfindungsrechner.

Wie kann der Anspruch auf Abfindung hervorgehen?

Natürlich kann der Anspruch auf Abfindung auch aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag bzw. einem geltenden Tarifvertrag hervorgehen. Je nachdem, um welche Art von Kündigung es sich handelt, erfolgt auch die Abfindungsberechnung anders. Mögliche Ansätze werden im Folgenden erläutert. 1.

Wie kann man die Höhe der Abfindung aushandeln?

Sodann gibt es Fälle, wo man die Höhe der Abfindung aushandeln kann. Die Höhe der Abfindung bemisst sich in der Regel nach folgender Faustformel: Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen entsprechend § 1a KSchG, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erhalt einer Abfindung.

Was ist der Bruttogehalt bei der Abfindung?

Bei der Berechnung der Abfindung wird das monatliche Bruttogehalt zugrunde gelegt. Gibt es Einmalzahlungen, Überstunden oder Zuschläge, ist dies kein Problem. Man sollte stets das Jahreseinkommen durch zwölf teilen, um so auf den monatlichen Bruttolohn zu kommen.

Wie kann man eine angemessene Abfindung aushandeln?

Man kann lediglich ermitteln, was einem an Abfindung – ausgehend von der Faustformel „pro Beschäftigungsjahr ein halbes Brutto-Monatsgehalt“ – ungefähr zustehen würde. Ansonsten muss der Arbeitnehmer bzw. dessen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine angemessene Abfindung mit dem Arbeitgeber aushandeln.

Ist die Höhe der Abfindung gesetzlich festgelegt?

Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich festgelegt und beträgt 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr. Wichtig: Sie sind zu einem solchen Angebot nicht verpflichtet! Berechnungsgrundlage: Es wird dabei der Monatsverdienst als Berechnungsgrundlage genommen, den Ihr Arbeitnehmer in dem Monat verdient, in dem das Arbeitsverhältnis endet.

Warum gibt es überhaupt keinen Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich gibt es überhaupt keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Die Höhe der Abfindung ist abhängig unterschiedlichen Faktoren. Durch Verhandlungsgeschick kann die Höhe der Abfindung durchaus beeinflusst werden.

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