Was sollten sie beachten für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter?
Nutzen Sie für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter unbedingt Checklisten für die verschiedenen Fachbereiche. Nur so stellen Sie sicher, dass kein wichtiger Aspekt vergessen wird. Stellen Sie alle Anforderungen der Position zusammen – auch vermeintliche Selbstverständlichkeiten. Vieles ergibt sich schon aus der Stellenbeschreibung.
Welche Ziele verfolgt eine neue Mitarbeiterin?
Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter – kurz: Onboarding – verfolgt gleich mehrere Ziele. Hauptzweck ist natürlich, der Neueinstellung die Nervosität zu nehmen sowie ihr zu ermöglichen, zügig und souverän alle erforderlichen Aufgaben zu erledigen und die volle Leistungskraft zu erreichen. Schließlich wird der/die Mitarbeiter (in)
Was ist der erste Arbeitstag für den neuen Mitarbeiter?
Der erste Arbeitstag. Begrüßen Sie den neuen Mitarbeiter persönlich. Denken Sie an Infomaterialien und ermutigen Sie ausdrücklich dazu, dass sich der neue Mitarbeiter Notizen macht – niemand kann sich alles auf einmal merken. Sagen Sie zur Auflockerung ein paar persönliche Worte über den Arbeitsweg, vielleicht Fragen zur Familie des Mitarbeiters.
Welche Tipps sind wichtig für den ersten Arbeitstag?
Ein guter Start ist wichtig – für den neuen Mitarbeiter und für das Team! 5 Tipps von handwerk.com-Autor Klaus Steinseifer zeigen, wie Sie den ersten Arbeitstag optimal gestalten. Erster Arbeitstag? Versetzen Sie als Chef sich in die Lage eines neuen Mitarbeiters: Wie wurden Sie damals empfangen? Und nehmen Sie dem Neuen von Anfang an seine Sorgen!
Wie lässt sich die Auswahl neuer Mitarbeiter bewerten?
Unternehmen achten bei der Auswahl neuer Mitarbeiter oft fast ausschließlich auf deren fachliche Qualifikation. Denn diese lässt sich anhand der (Arbeits-)Zeugnisse und der Herausforderungen, die der Kandidat bisher bewältigte, recht leicht bewerten. Anders ist dies bei Faktoren wie:
Wer muss neue Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Unternehmer müssen neue Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft (BG) anmelden, der für sie zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die neuen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis bei ihnen beschäftigt sind.