Was brauche ich für die Erstuntersuchung?
Die Durchführung der ärztlichen Untersuchung
- Der Reisepass oder alternativ der Personalausweis.
- Der Impfausweis.
- Der Erhebungsbogen, der sorgfältig von den Eltern oder den Sorgeberechtigten ausgefüllt wurde (darin werden unter anderen bestehende Erkrankungen und die Familienvorgeschichte eingetragen)
- Medizinische bzw.
Wo bekomme ich Erstuntersuchung?
Die Erstuntersuchung ist für Minderjährige kostenlos, man kann sie vom eigenen Hausarzt vornehmen lassen. Er prüft, ob man für eine Berufsausbildung grundsätzlich gesundheitlich geeignet ist.
Was muss man bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung machen?
Er beurteilt, ob die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen durch die angestrebte Tätigkeit gefährdet werden könnte. Nach einem ausführlichen Gespräch (Anamnese) an Hand des Fragebogens führt der Arzt beim Jugendlichen eine Ganzkörperuntersuchung durch und bewertet die Befunde nach den Kriterien 1. und 2.
Wann muss man die Erstuntersuchung machen?
Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. Vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern die/der Jugendliche dann noch nicht volljährig ist.
Wann Erstuntersuchung Jugendarbeitsschutzgesetz?
Wann muss der jugendliche Auszubildende zur Erstuntersuchung? Für Auszubildende, die zum Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, fordert § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz ( JArbSchG) eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung, die nicht älter als 14 Monate ist.
Woher bekomme ich den Erhebungsbogen?
Die Jugendlichen erhalten in der Arztpraxis einen Erhebungsbogen. Er wird von den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten ausgefüllt und von Eltern und Jugendlichen gemeinsam unterschrieben. Der Bogen wird während der ärztlichen Untersuchung zurückgegeben.
Wer zahlt die Jugendschutzuntersuchung?
Die Kosten der Jugendschutzuntersuchung werden nicht von den Krankenkassen, sondern vom Gewerbeaufsichtsamt getragen.
Wer zahlt Erstuntersuchung Ausbildung?
Die Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und die Kosten werden vom Land bzw. der Gemeinde übernommen: Du musst keine Praxisgebühr zahlen! Der Arzt wird bei der Untersuchung checken, ob du für deinen Beruf geeignet bist und das ist auch wichtig für dich.