Welche Gründe sind für die Aufnahme in ein Pflegeheim?
Gründe für die Aufnahme in ein Pflegeheim sind einerseits das Altern, eine schwere chronische Krankheit oder eine Schwerstbehinderung, andererseits die manchmal beschränkten Möglichkeiten einer häuslichen Pflege,
Was ist ein Pflegeheim?
Ein Pflegeheim ist eine Stätte, in der alte Menschen, schwer chronisch kranke Menschen, geistig und körperlich schwerstbehinderten Menschen leben. Sie werden dort 24 Stunden lang versorgt und gepflegt. Ein Pflegeheim kennzeichnet sich also dadurch, dass in ihm pflegebedürftige Personen wohnen.
Ist ein Pflegeheim nicht gleichzeitig ein Altenheim?
Hier können Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder für einen vorher festgelegten Zeitraum unterbringen. Ein Pflegeheim in nicht gleichzeitig ein Altenheim. Denn bei einem Altenheim geht es darum, ein soziales Umfeld für den Menschen zu schaffen. Bei einem Pflegeheim steht die Pflege im Vordergrund.
Wie kennzeichnet man ein Pflegeheim?
Ein Pflegeheim kennzeichnet sich also dadurch, dass in ihm pflegebedürftige Personen wohnen. Das Merkmal Pflege bzw. Pflegebedürftigkeit der Bewohner grenzt das Pflegeheim von einem Altenheim oder Seniorenheimen ab. Oft gibt es aber keine strikte Trennung zwischen Pflegeheim und Altenheim.
Was sind die Kriterien für ein Pflegeheim?
Die Frage der haus-, fach- und zahnärztlichen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für ein Pflegeheim. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind gehalten, Kooperationsverträge mit Haus-, Fach- und Zahnärzten abzuschließen.
Was gilt für die Bewohner von Pflegeheimen?
Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl. Die Frage der haus-, fach- und zahnärztlichen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für ein Pflegeheim.
Welche Kosten fallen bei vollstationärer Pflege an?
Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen stets weitere Kosten an: Hierzu zählen Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Auch müssen Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten übernehmen.