Kann man eine Kündigung korrigieren?
Beachten Sie, dass Sie bei einem Fehler in der Berechnung der Kündigungsfrist nur innerhalb von drei Wochen (ab Zugang der Kündigung) Klage einreichen können. Mögliche Fehler bei einer außerordentlichen Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ist die Kündigung wirksam?
Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist eine einseitige Willenserklärung. „Einseitig“ bedeutet, dass die Kündigung – anders als ein Vertragsangebot – gerade nicht vom Empfänger der Kündigung angenommen werden muss. Eine Kündigung wird nach ihrem Zugang also wirksam, egal, ob der Empfänger sie akzeptiert oder nicht.
Wann ist die Kündigung gültig?
Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sämtliche dazu erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Das Arbeitsverhältnis besteht trotz Ausspruchs einer Kündigung unverändert fort. Der Arbeitnehmer hat also weiterhin Anspruch auf seine Vergütung und auf eine vertragsgemäße Beschäftigung.
Wann verlängert sich die Kündigungsfrist?
Ist der Arbeitnehmer 2 Jahre oder länger im Betrieb beschäftigt, verlängert sich diese Frist stetig. Prüfen Sie hierzu auch den Zugang der Kündigung. Zur Berechnung der Frist zählt nämlich nicht das Datum der Kündigung, sondern der Zugang bei Ihnen. Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
Kann der Arbeitgeber die Kündigung zurückweisen?
Kündigt eine andere Person als der Arbeitgeber, so können Sie die Kündigung unverzüglich zurückweisen, wenn die Person Ihre Bevollmächtigung nicht schriftlich nachweist. Eine solche Kündigung ist unwirksam, es sei denn, der Arbeitgeber hat Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die andere Person die Kündigung aussprechen wird. 2. Fristen
Ist eine Kündigung nicht fristlos ausgesprochen?
In der Regel ist eine nicht fristlos ausgesprochene Kündigung erst wirksam, wenn Sie zuvor für das Ihnen vorgeworfene Verhalten abgemahnt wurden. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Kündigung erst das letzte Mittel des Arbeitgebers sein darf und kleinere Verfehlungen bereits durch eine Abmahnung bereinigt werden können.
Wann kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung einreichen?
Der Arbeitgeber hat innerhalb einer Frist von zwei Wochen – ab Kenntnisnahme des wichtigen Grundes – die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Sollte er die Frist versäumen oder kein wichtiger Grund vorliegen, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen.